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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0447/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung und Wahl von Mitgliedern der Kommissionen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
|
26.10.2001
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, für die
1. Fremdenverkehrskommission
2. Wirtschaftsförderungskommission
3. Sport-
und Bäderkommission
4. Umweltschutz-
und Abfallbeseitigungskommission
5. Kulturkommission
6. Sozialhilfekommission
7. Gleichstellungskommission
je 8
Stadtverordnete zu benennen und je 8 sachkundige Einwohner zu wählen.
Sachverhalt
Begründung:
Gemäß
§ 72 der HGO in Verbindung mit § 10 der Geschäftsordnung des Magistrats bestehen
die Kommissionen aus dem Oberbürgermeister, weiteren Magistratsmitgliedern, 8
Stadtverordneten und 8 sachkundigen Einwohnern. Die Stadtverordneten und
sachkundigen Einwohner werden durch die Stadtverordnetenversammlung benannt
bzw. gewählt.
Für
die Entsendung der 8 Stadtverordneten wird in analoger Anwendung der
getroffenen Entscheidung bei den Ausschüssen ebenfalls das Benennungsverfahren
gem. § 62 Ziff. 2 HGO vorgeschlagen.
Die
Wahl der sachkundigen Einwohner erfolgt schriftlich und geheim (§55 HGO) nach
den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Es
wird vorgeschlagen, für die sachkundigen Einwohner Stellvertreter/innen
festzulegen. Die in den Wahlvorschlägen genannten aber nicht gewählten Personen
sollten als Stellvertreter gelten.
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- eigenes Amt zuständig
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