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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/0142/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Energiebudgetierung mit einem Energiesparprämiensystem wird für Dienstgebäude, Feuerwehrhäuser und Kindergärten zum 01.01.2006 eingeführt.

 

Die Vorlage wird zur Kenntnisnahme an die Stadtverordnetenversammlung weitergeleitet.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Nach Einführung in den Schulen bezieht sich die geplante Ausweitung des Prämiensystems im nächsten Schritt auf die Gebäudegruppen: Verwaltungsgebäude, Feuerwehren und Kindergärten der Stadt Marburg.

Die Prämienermittlung erfolgt auf Basis der Wärme- und Stromeinsparung, verglichen mit dem Dreijahresmittelwert aus 2002 – 2004.

Wie bereits bei den Schulen, ist die Verteilung der nutzerbedingten Energieeinsparung wie folgt vorgesehen:

 

-                     30% an die Gebäudenutzer (zur freien Verfügung durch den FBL/FDL)

-                     40% in energiesparende Maßnahmen

-                     30% der Haushaltsentlastung fliesen.

 

Anders als bei dem Prämiensystem für Schulen wird auf die Korrektur der Prämienauszahlung bei besonders hohem oder sehr niedrigem Energiekennwert verzichtet (Bei dem Schulprämiensystem werden Liegenschaften mit sehr niedrigem Energiekennwert durch die Korrektur „belohnt“ und Liegenschaften deren Energiekennwert mehr als 20% über dem Durchschnitt liegt „bestraft“.)

Die Laufzeit dieses Energiespar-Prämiensystems wird zunächst auf die Dauer von 5 Jahren d.h. bis Ende 2010 begrenzt.

 

 

1.1)            Besonderheiten bei der Gebäudegruppe „Verwaltungsgebäude“

-                     Die Fachbereiche mit den jeweiligen Gebäuden werden zur Teilnahme an dem Energiesparprämiensystem verpflichtet.

-                     Es kommt lediglich die, von der gesamten Gebäudegruppe erzielte Energieeinsparung in die Prämienverteilung. Liegenschaften, die das zugewiesene Energiebudget überschreiten, mindern den Gesamterfolg und somit die Prämienzuweisungen.

-                     den 30%-Anteil der erzielten Energiesparprämie erhalten die verantwortlichen Fachbereiche. Die Verwendung obliegt der Fachbereichsleitung mit der Einschränkung, dass die Prämien den dafür verantwortlichen Fachdiensten zukommen. Um dies entsprechend steuern zu können, werden vor Auszahlung der Prämien die Einsparerfolge anhand der Flächenbelegungen der Fachdienste aufgeschlüsselt.

-                     Nutzerbedingte Energieeinsparungen stellen sich nur durch die Mitwirkung des technischen Betriebspersonals (zumeist Hausmeister) und der Endnutzer ein. Die technische Aufgabe der fortwährenden Anlagenoptimierung bleibt wie bisher im Verantwortungsbereich der Hausmeister (sofern vorhanden). Bei Liegenschaften mit Hausmeistern werden durch den Service des FD 65 Hochbau die Anlageneinstellung gemeinsam überprüft und Verbesserungsmaßnahmen vorgeschlagen. In Liegenschaften ohne Hausmeister wird diese Aufgabe komplett durch den Service des FD 65 wahrgenommen.

Weitere Aufgaben hinsichtlich der Sensibilisierung der Endnutzer, der Energienutzung in allgemein genutzten Flächen (Flure, Treppenhäuser, WC-Anlagen, Nebenräume), die Meldung technischer oder baulicher Mängel (Übertemperatur in Räumen, Undichte Zugangstüren oder Fenster etc.) sind wahrzunehmen und durch die einzelnen Fachdienste zu organisieren.

-                     Verwaltungsaußenstellen (Wehrda, Marbach, Cappel) sind in Ihrer Nutzung eher mit Bürgerhäusern vergleichbar und bleiben bei diesem Prämiensystem unberücksichtigt.

 

1.2)            Besonderheiten bei der Gebäudegruppe „Feuerwehren“

-                     Eine Teilnahme an diesem Prämiensystem ist lediglich für die Hauptfeuerwache der Stadt Marburg, Erlenring 6 verbindlich. Für alle anderen Feuerwehrstützpunkte und Ortsfeuerwehren ist die Teilnahme freiwillig.

-                     Es kommt die von der jeweiligen Liegenschaft erzielte Energieeinsparung wie oben beschrieben zur Verteilung. Das Risiko der Überschreitung des zugewiesenen Energiebudgets trägt die Stadt Marburg. Eine Belastung anderer teilnehmender Feuerwehren oder eine Fortschreibung der Überziehung auf das folgende Bewertungsjahr erfolgt nicht.

-                     Der 30%-Anteil der erzielten Energiesparprämie wird dem Fachdienst Brandschutz zugewiesen. Die Verwendung obliegt der Fachdienstleitung, mit der Einschränkung dass die Prämie auf die dafür verantwortlichen Feuerwehren verteilt wird. Um dies entsprechend steuern zu können, wird vor Auszahlung eine Aufschlüsselung der Einsparerfolge zugestellt.

-                     Nutzerbedingte Energieeinsparungen stellen sich nur durch die Mitwirkung der Endnutzer und des technischen Betriebspersonals ein. Die technische Aufgabe der fortwährenden Anlagenoptimierung bleibt, wie bisher im Verantwortungsbereich der einzelnen Feuerwehren.

Weitere Aufgaben hinsichtlich der Sensibilisierung der Endnutzer, sowie die Mitteilung von technischen oder baulichen Mängeln (Übertemperatur in Räumen, undichte Zugangstüren oder Fenster etc.) sind dauerhaft wahrzunehmen und durch die Fachdienstleitung zu organisieren.

 

 

 

1.3)            Besonderheiten bei der Gebäudegruppe „Kindergärten“

-                     Den Kindergärten der Stadt Marburg wird die Teilnahme an dem Energiesparprämiensystem zur freiwilligen Teilnahme angeboten.

-                     Es kommt die, von der jeweiligen Liegenschaft erzielte Energieeinsparung zur vor beschriebenen Verteilung. Das Risiko der Überschreitung des zugewiesenen Energiebudgets trägt die Stadt Marburg. Eine Belastung anderer teilnehmender Kindergärten oder eine Fortschreibung der Überziehung auf das folgende Bewertungsjahr erfolgt nicht.

-                     Bereits seit 2002 wird in den städtischen Kindergärten die Betriebseinstellung der Heizanlagen durch Herrn Nieft (FD 40) optimiert. In 2003 wurde damit eine Energieeinsparungen von 15% und in 2004 sogar von 19% erzielt. Das frühzeitige Engagement der Kindergärten findet Berücksichtigung, indem das Energiebudget aus den Verbrauchsdaten der Jahre 2001 – 2003 ermittelt wird.

-                     Die fortwährende Anlagenoptimierung bleibt, wie bisher Aufgabe des Herrn Nieft (FD 40 Schule). Für diese Tätigkeit erhält Herr Nieft 3,5% der Energieeinsparung. Dieser 3,5%-Anteil wird dem 30%igen Prämienanteil für Kindergärten abgezogen und somit auf 26,5 % reduziert.

-                     Der 26,5%-Anteil der erzielten Energiesparprämie wird dem Fachdienst 58 Kinderbetreuung zugewiesen. Die Verwendung obliegt der Fachdienstleitung, mit der Einschränkung, dass die Prämie auf die dafür verantwortlichen Kindergärten verteilt wird. Um dies entsprechend steuern zu können, wird vor Auszahlung eine Aufschlüsselung der Einsparerfolge zugestellt.

-                     Nutzerbedingte Energieeinsparungen stellen sich nur durch die Mitwirkung des technischen Betriebspersonals (Herr Nieft) und der Endnutzer ein. Weitere Aufgaben hinsichtlich der Sensibilisierung der Endnutzer, der Energienutzung in allgemein genutzten Flächen (Flure, Treppenhäuser, WC-Anlagen, Nebenräume), Meldung von technischen oder baulichen Mängel (Übertemperatur in Räumen, Undichte Zugangstüren oder Fenster etc.) sind dauerhaft wahrzunehmen und durch die Fachdienstleitung zu organisieren.

-                     Kirchliche Kindergärten fallen in die Bauunterhaltungsverpflichtung der Stadt Marburg. Personal- und Betriebskosten sind Sache der Landeskirche wodurch eine Teilnahme an dem Prämiensystem nicht vorgesehen ist

 

 

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

Anlagen

 

Beteiligung an der Vorlage durch:

FB 6

FD 65

FD 60

 

 

B

B

K

 

 

A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

 

 

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Finanz. Auswirkung

Auswirkungen

 

Die Vorlage hat die nachfolgenden Auswirkungen:

 

1. Einmalkosten:

    keine

 

 

2. Folgekosten:

    keine

 

 

3. Weitere Auswirkungen:

 

Durch das Energiesparprämiensystem werden ca. Einsparungen bei den Gebäudegruppen erwartet:

 

Dienstgebäuden ca. 28.000 €

Feuerwehrhäuser ca. 12.000 €

Kindergärten ca. 10.000

 

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