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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/0449/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:

 

Gemäß § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei folgender Haushaltsstelle zugestimmt:

 

1300/5500 „Unterhaltung der Fahrzeuge und Geräte“                  43.000 DM

 

Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 1300/1610 „Erstattungen vom Land“.

 

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Die beantragte überplanmäßige Ausgabe schlüsselt sich wie folgt auf:

 

  • Feuerwehrtechnische Werkstatt (für unvorhersehbare dringende Reparaturen an Feuerwehreinsatzfahrzeugen u. a. an Fahrzeugbremsen)

8.000 DM

  • Abt. Atem- und Körperschutz (erhebliche Mehrkosten durch unvorhergesehenen zusätzlichen Austausch von Druckminderern für Atemschutzgeräte gem. Unfallverhütungsvorschriften und Herstellerrichtlinien)

9.000 DM

  • Kleiderkammer (dringende Anschaffung von Feuerschutzkleidungen für das Brandschutzamt und die Freiwillige Feuerwehr)

16.500 DM

  • Verwaltung (Ausgaben für 17 unvorhergesehene Nachuntersuchungen für Atemschutzgeräteträger sowie Fahrzeugbetankung für Oktober und November 2001 wegen erhöhter Treibstoffkosten

  9.500 DM

Gesamtbedarf

43.000 DM

 

 

Die im Deckungskreis derzeit noch zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 16.400 DM reichen zur Finanzierung der anstehenden Ausgaben zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft nicht aus, so dass Haushaltsmittel überplanmäßig bereitgestellt werden müssen.

 

Die Voraussetzungen gem. § 100 Abs. 1 HGO sind erfüllt. Die Haushaltsüberschreitung ist unvorhergesehen und unabweisbar. Die Deckung ist gewährleistet.

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

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