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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0158/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Übernahme einer Bürgschaft für die GeWoBau
hier: 111.000 ¿ für das Solarstromprojekt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Anhörung
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16.05.2006
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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19.05.2006
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen:
Die
Stadt Marburg übernimmt gemäß § 104 Abs. 2 i. V. mit § 51 Ziff. 15 HGO eine
Ausfallbürgschaft für die Gemeinnützige Wohnungsbau GmbH (GeWoBau) bis zur Höhe
von 111.000 .
Die
Bürgschaft dient zur Sicherung der Einlagen der Privatanleger im Photovoltaik-Projekt
2005.
Für
die Bürgschaft hat die GeWoBau eine Bürgschaftsprovision von 0,5 % des jeweils
verbürgten Restbetrages zu leisten.
Die
Bürgschaft bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Sachverhalt
Begründung
Die
Stadtverordnetenversammlung hatte Ende 2002 die GeWoBau beauftragt,
Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Gebäuden zu errichten.
Die
Besonderheit des Projektes liegt bekanntlich darin, dass es sich über eine
Bürgerbeteiligung finanziert, bei der interessierte Bürger der Gesellschaft
Anteile von je 500 zur Verfügung stellen. Die Wirtschaftsprüfung der GeWoBau
betrachtet diese Anteile als Einlage nach dem Kreditwesengesetz. Deshalb hatte
die Stadtverordnetenversammlung zur Sicherung dieser Einlagen der Programmjahre
2003 und 2004 bereits Bürgschaften über 147.000 bzw. 214.500 beschlossen;
das Regierungspräsidium hat diese Bürgschaften genehmigt.
Aufgrund
der positiven Resonanz hat die GeWoBau auch 2005 ein solches Projekt aufgelegt.
Dafür sind insgesamt 111.000 als Darlehen resp. Einlagen eingegangen, die
wiederum zur Sicherheit der Privatanleger mit einer Bürgschaft unterlegt werden
sollen. Eine solche Bürgschaft ist nicht zuletzt für die GeWoBau ein wichtiges
Argument bei der Akquirierung von Einlagen und erleichtert vielen Interessenten
die Entscheidung, sich zu beteiligen.
Ein Risiko für die Stadt Marburg ist nicht erkennbar, eine
Zahlungsunfähigkeit der GeWoBau gegenüber den Anlegern ist nicht zu befürchten.
Die Absicherung dieser Kommunalbürgschaft ist außerdem
grundsätzlich gegeben durch das knapp 95%ige Eigentum der Stadt Marburg als
Gesellschafterin bei der GeWoBau. Das reale Vermögen der Gesellschaft
übersteigt die Bürgschaft der Stadt Marburg um ein Vielfaches.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
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