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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0175/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Ursula Schulze-Stampe (Nr. 3 2/2006)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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|
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24.02.2006
|
Sachverhalt
Ja,
Schulräume Marburger Schulen werden an gemeinnützige Vereine vermietet,
beispielsweise an den Marburger Stenografenverein 1887 e. V., das
"Deutsche Youth for Underständing Komitee e. V." oder die
"Musikschule Marburg e. V."
Hierbei
gibt es vereinzelte und wiederkehrende Überlassungen.
Schulräume
werden jedoch auch an Vereine überlassen, deren Gemeinnützigkeit nicht
anerkannt bzw. nachgewiesen wurde.
Die
Regularien und Gebührensätze hierzu sind in der Benutzungsordnung für die
Überlassung von Schulanlagen der Universitätsstadt Marburg" geregelt.
Darüber hinaus wurden in der Benutzerordnung auch die Kriterien für eine evtl.
Gebührenbefreiung bzw. -ermäßigung festgelegt.
Von
Innungen und Kammern fordern wir zur Durchführung der notwendigen Zwischen- und
Abschlussprüfungen in den Beruflichen Schulen lediglich den in der Ordnung
festgelegten Stundensatz als Tagessatz (ca. 8 - 31 ).
Insgesamt
wurden im Jahr 2005 durch die Überlassung von Schulräumen ca. 6.250
eingenommen.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
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