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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0177/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Welches Ergebnis hat die - von der CDU-Fraktion initiierte - kommunalaufsichtliche Überprüfung des Verkaufs des DBM-Geländes an die Praxis gGmbH ergeben?

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Sachverhalt

Das Regierungspräsidium Gießen hat mit Schreiben v. 30. Januar d.J. die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Bürgschaft der Stadt Marburg i.H.v. 1,3 Mio. EUR zugunsten der Praxis gGmbH zur Finanzierung des Erwerbs der bisherigen städtischen Liegenschaft Gisselbergerstr. 33 genehmigt. In der Anlage zu dieser Genehmigungsverfügung hat das Regierungspräsidium Gießen dem Magistrat die Durchschrift eines Schreibens an die Stadtverordnetenfraktion der CDU Marburg zur Kenntnis gegeben, in dem die Anfrage von Stadtverordneten der CDU-Fraktion über die Rechtmäßigkeit der Veräußerung des genannten Grundstücks beantwortet wird.

 

Danach kommt die Kommunalaufsicht zu dem Ergebnis, dass nach den Ausführungen des Magistrats „der erzielte Kaufpreis noch deutlich über dem realistischen Marktpreis liege und eine angemessene Folgenutzung erreicht werde.“ Weiter wird in dem Schreiben ausgeführt: „Anhaltspunkte für eine ungerechtfertigte Veräußerung der Liegenschaft unter dem vollen Wertansatz kann ich den Ausführungen der Stadt unter Heranziehung der vorgelegten Unterlagen nicht entnehmen. Das öffentliche Interesse wird hinlänglich dargelegt. Daher ist auch die im Zuge der beabsichtigten Veräußerung von der Stadt eingegangene Bürgschaftsverpflichtung zwecks günstiger Finanzierung des Kaufpreises sowie vorgesehener Umbauarbeiten von mir nicht zu beanstanden und wie beantragt zu genehmigen. Risiken, die die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt bei einer möglichen Inanspruchnahme erheblich beeinträchtigen könnten, sind nicht erkennbar.

 

Das stadtentwicklungs- und sozialpolitische Handeln der Stadt Marburg bedarf hingegen keiner aufsichtsbehördlichen Erörterung, solange nicht einschneidende negative Konsequenzen für die Haushalts- und Wirtschaftsführung zu befürchten sind.“ (Ende des Zitats).

 

Im Ergebnis bestätigen also die Ausführungen des Regierungspräsidiums Gießen, dass die Beschlüsse des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung zur Veräußerung der Gisselbergerstr. 33 an die Praxis gGmbH rechtmäßig erfolgt sind und keinerlei Grundlage für eine aufsichtsbehördliche Beanstandung bilden.

 

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