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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0206/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzielle Auswirkungen neuerer Steuerrechtsänderungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Verfasser*in:
- Bernd Kauffmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
|
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16.05.2006
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Resolution zu beschließen:
Nach den bisher vorliegenden Quantifizierungen des
Bundesfinanzministeriums führen die Steuerrechtsänderungen, die 2006 und 2007
in Kraft treten sollen, bei Bund und Ländern, aber nicht bei den Kommunen zu
erheblichen Mehreinnahmen. Einschließlich der ab 2007 geplanten Anhebung des
Normalsatzes der Mehrwertsteuer - die die kommunalen Haushalte voll belasten
wird - können die Städte und Gemeinden nach diesen Schätzungen bis 2008 nicht
mit Mehreinnahmen rechnen. Ab 2009 bleiben die Gemeindeanteile an den
Mehreinnahmen aus neuen Steuerrechtsänderungen weit unter dem Gemeindeanteil am
gesamten Steueraufkommen von inzwischen wieder über 13 % .
Angesichts dieses Ergebnisses, das auf den geltenden
Gemeindeanteilen an den einzelnen betroffenen Steuern beruht, sind Maßnahmen
zur Anhebung der unmittelbaren Beteiligung der Städte und Gemeinden an den
Mehreinnahmen aus den bereits beschlossenen und noch geplanten
Steuerrechtsänderungen erforderlich, um die Städte endlich wieder in die Lage
zu versetzen, mehr Investitionen zu tätigen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt
Marburg fordert deshalb im Einklang mit den Spitzenverbänden, dass die Städte
und Gemeinden zumindest entsprechend ihrem Anteil am Steueraufkommen auch an
den Mehreinnahmen der neuen Steuerrechtsänderungen beteiligt werden. Hierfür
bietet sich vor allem eine Absenkung der Gewerbesteuerumlage an, die Bund und
Länder in der Vergangenheit wiederholt als Ausgleichsinstrument zwischen den
Ebenen eingesetzt haben.
Der Magistrat wird aufgefordert, über die kommunalen Spitzenverbände im Sinne dieses Beschlusses auf das Gesetzgebungsverfahren einzuwirken.
Sachverhalt
Begründung
Schon nach Anfang 2006 vorliegenden Informationen
zeichnete sich ab, dass die Städte und Gemeinden in den Jahren 2006 bis 2008
nicht mit Mehreinnahmen aus den in Berlin geplanten Steuerrechtsänderungen
rechnen können. Während die Kommunen in diesen Jahren leer ausgehen, können
Bund und Länder schon ab 2007 erhebliche Mehreinnahmen verbuchen, insbesondere
aus der geplanten Anhebung des Regelsatzes der Mehrwertsteuer. Erst ab 2009
weisen die Schätzungen des Bundesfinanzministeriums auch für die Städte und
Gemeinden per Saldo Mehreinnahmen aus, deren Anteil an den gesamten
Steuereinnahmen allerdings weit unter dem gemeindlichen Anteil am
Steueraufkommen bleibt.
Auch neuere Informationen, die das
Bundesfinanzministerium im Finanzplanungsrat vorgelegt hat, bestätigen dieses
Bild, fallen jedoch noch ungünstiger als die bisherigen Schätzungen aus. Danach
ergeben sich für die Städte und Gemeinden in der Summe der Jahre 2006 bis 2008
sogar Mindereinnahmen von 1,2 Mrd. Euro. Erst für 2009 weisen diese neuen
BMF-Zahlen für die Städte und Gemeinden Mehreinnahmen von 0,6 Mrd. Euro aus.
Das sind aber lediglich 2,2 % der gesamten Mehreinnahmen infolge der
Steuerrechtsänderungen, die das BMF ohne die für die Absenkung der Beiträge zur
Arbeitslosenversicherung reservierten Mehreinnahmen aus der Anhebung des
Mehrwertsteuersatzes um 1 v.H.-Punkt 2009 auf 26,8 Mrd. Euro schätzt.
Eine Beteiligung der Städte und Gemeinden an den
gesamten Mehreinnahmen durch die neuen Steuerrechtsänderungen entsprechend
ihrem Anteil am Steueraufkommen würde gegenüber den vorliegenden Schätzungen
eine Erhöhung der gemeindlichen Beteiligung an diesen Mehreinnahmen um jährlich
mindestens 2 Mrd. Euro erforderlich machen. Dafür ist allerdings nach den
strikt ablehnenden Äußerungen von Bundes- und Länderfinanzministern im
Finanzplanungsrat weder beim Bund noch bei den Ländern eine Bereitschaft
erkennbar.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
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