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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/0206/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Resolution zu beschließen:

 

Nach den bisher vorliegenden Quantifizierungen des Bundesfinanzministeriums führen die Steuerrechtsänderungen, die 2006 und 2007 in Kraft treten sollen, bei Bund und Ländern, aber nicht bei den Kommunen zu erheblichen Mehreinnahmen. Einschließlich der ab 2007 geplanten Anhebung des Normalsatzes der Mehrwertsteuer - die die kommunalen Haushalte voll belasten wird - können die Städte und Gemeinden nach diesen Schätzungen bis 2008 nicht mit Mehreinnahmen rechnen. Ab 2009 bleiben die Gemeindeanteile an den Mehreinnahmen aus neuen Steuerrechtsänderungen weit unter dem Gemeindeanteil am gesamten Steueraufkommen von inzwischen wieder über 13 % .

 

Angesichts dieses Ergebnisses, das auf den geltenden Gemeindeanteilen an den einzelnen betroffenen Steuern beruht, sind Maßnahmen zur Anhebung der unmittelbaren Beteiligung der Städte und Gemeinden an den Mehreinnahmen aus den bereits beschlossenen und noch geplanten Steuerrechtsänderungen erforderlich, um die Städte endlich wieder in die Lage zu versetzen, mehr Investitionen zu tätigen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg fordert deshalb im Einklang mit den Spitzenverbänden, dass die Städte und Gemeinden zumindest entsprechend ihrem Anteil am Steueraufkommen auch an den Mehreinnahmen der neuen Steuerrechtsänderungen beteiligt werden. Hierfür bietet sich vor allem eine Absenkung der Gewerbesteuerumlage an, die Bund und Länder in der Vergangenheit wiederholt als Ausgleichsinstrument zwischen den Ebenen eingesetzt haben.

 

Der Magistrat wird aufgefordert, über die kommunalen Spitzenverbände im Sinne dieses Beschlusses auf das Gesetzgebungsverfahren einzuwirken.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Schon nach Anfang 2006 vorliegenden Informationen zeichnete sich ab, dass die Städte und Gemeinden in den Jahren 2006 bis 2008 nicht mit Mehreinnahmen aus den in Berlin geplanten Steuerrechtsänderungen rechnen können. Während die Kommunen in diesen Jahren leer ausgehen, können Bund und Länder schon ab 2007 erhebliche Mehreinnahmen verbuchen, insbesondere aus der geplanten Anhebung des Regelsatzes der Mehrwertsteuer. Erst ab 2009 weisen die Schätzungen des Bundesfinanzministeriums auch für die Städte und Gemeinden per Saldo Mehreinnahmen aus, deren Anteil an den gesamten Steuereinnahmen allerdings weit unter dem gemeindlichen Anteil am Steueraufkommen bleibt.

 

Auch neuere Informationen, die das Bundesfinanzministerium im Finanzplanungsrat vorgelegt hat, bestätigen dieses Bild, fallen jedoch noch ungünstiger als die bisherigen Schätzungen aus. Danach ergeben sich für die Städte und Gemeinden in der Summe der Jahre 2006 bis 2008 sogar Mindereinnahmen von 1,2 Mrd. Euro. Erst für 2009 weisen diese neuen BMF-Zahlen für die Städte und Gemeinden Mehreinnahmen von 0,6 Mrd. Euro aus. Das sind aber lediglich 2,2 % der gesamten Mehreinnahmen infolge der Steuerrechtsänderungen, die das BMF ohne die für die Absenkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung reservierten Mehreinnahmen aus der Anhebung des Mehrwertsteuersatzes um 1 v.H.-Punkt 2009 auf 26,8 Mrd. Euro schätzt.

 

Eine Beteiligung der Städte und Gemeinden an den gesamten Mehreinnahmen durch die neuen Steuerrechtsänderungen entsprechend ihrem Anteil am Steueraufkommen würde gegenüber den vorliegenden Schätzungen eine Erhöhung der gemeindlichen Beteiligung an diesen Mehreinnahmen um jährlich mindestens 2 Mrd. Euro erforderlich machen. Dafür ist allerdings nach den strikt ablehnenden Äußerungen von Bundes- und Länderfinanzministern im Finanzplanungsrat weder beim Bund noch bei den Ländern eine Bereitschaft erkennbar.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

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