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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0456/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Welche Pläne existieren beim Magistrat bezüglich der Einführung einer vom SGB IX vorgesehenen gemeinsamen Servicestelle der Rehabilitationsträger beim örtlichen Sozialhilfeträger?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister.

 

Mit Inkrafttreten des SGB IX zum 01.07.2001 wurden die Sozial- und Jugendhilfeträger in den Kreis der bis dahin schon existierenden Rehabilitationsträger (Krankenkassen, Bundesanstalt für Arbeit, gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, Träger der Kriegsopferversorgung/Kriegsopferfürsorge) aufgenommen.

 

Nach den §§ 22 ff. SGB IX sind die Rehabilitationsträger verpflichtet ein Netz gemeinsamer Servicestellen einzurichten. Dabei sollen die bereits vorhandenen Strukturen und Einrichtungen genutzt und ein trägerübergreifendes vernetztes Beratungssystem aufgebaut werden. Die einzelnen Servicestellen können räumlich bei einem der o. a. Rehabilitationsträger angesiedelt sein, müssen es aber nicht. Es ist lediglich zu gewährleisten, dass diese Stellen barrierefrei und für sehbehinderte Menschen kontrastreich ausgestattet sind.

 

Die Federführung für die Einrichtung dieser Servicestellen haben die Landesversicherungsanstalten übernommen. In Hessen wurde auf Landesebene im Februar 2001 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit dieser Thematik befasst. Beabsichtigt ist, dass bis Ende 2002 der Aufbau des Servicestellennetzes abgeschlossen sein soll.

 

Was die Stadt Marburg betrifft sind uns keine aktuellen Vorhaben bekannt, ob und wenn ja wo und wie eine gemeinsame Servicestelle eingerichtet werden soll. Die Stadt selbst beabsichtigt derzeit nicht, eine solche Stelle im Sinne des SGB IX einzurichten, da uns hierzu die personellen, räumlichen und logistischen Ressourcen fehlen. Hinzuweisen ist an dieser Stelle auch, dass die Stadt Marburg kein eingeständiger Sozialhilfeträger ist. Diese Funktion obliegt dem Landkreis Marburg-Biedenkopf.

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