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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0244/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubildung des Jugendhilfeausschusses der Universitätsstadt Marburg
- Wahl der stimmberechtigten und stellvertretenden Mitglieder
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 50 - Soziale Leistungen
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Verfasser*in:
- Herr Rauch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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23.06.2006
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Geplant
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Wahlvorbereitungsausschuss
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Vorberatung
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22.06.2006
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
1. 8 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung oder in der Jugendhilfe erfahrene oder tätige Frauen und Männer und für jedes dieser Mitglieder jeweils ein diesem Mitglied fest zugeordnetes stellvertretendes Mitglied und
2. 6 Mitglieder und für jedes dieser Mitglieder jeweils ein fest zugeordnetes stellvertretendes Mitglied aus der beigefügten Auflistung der von den im Bereich des Stadtjugendamtes wirkenden und anerkannten Trägern der Jugendhilfe vorgeschlagenen Personen
in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Marburg zu wählen.
Sachverhalt
Begründung:
Nach § 71 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) in Verbindung mit § 6 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (HAG-KJHG) und der Satzung für das Jugendamt der Stadt Marburg gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte Mitglieder an, und zwar, wie bereits im Beschlusstenor ausgeführt, 8 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung oder in der Jugendhilfe erfahrene oder tätige Männer und Frauen, 6 Mitglieder, die von den im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen werden sowie die für das Jugendamt zuständige Dezernentin bzw. der für das Jugendamt zuständige Dezernent. Für jedes stimmberechtigte und jedes beratende Mitglied ist ein diesem fest zuzuordnendes stellvertretendes Mitglied vorzusehen. Insoweit müssen die Wahlvorschläge aus einem stimmberechtigten und einem diesem fest zuzuordnenden stellvertretenden Mitglied bestehen.
Damit im Falle eines Ausscheidens von Mitgliedern oder stellvertretenden Mitgliedern aus dem Jugendhilfeausschuss künftig eine weitere Vertretung durch ein Nachrücken aus der Wahlvorschlagsliste gewährleistet werden kann, sollten ferner die Wahlvorschläge zumindest um ein bis zwei weitere Personen pro vorgeschlagenem Paar aus stimmberechtigtem und diesem zugeordneten stellvertretenden Mitglied ergänzt werden.
Die zu wählenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Gebiet der Stadt Marburg wohnen oder in diesem Gebiet Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen.
Die 8 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung oder in der Jugendhilfe erfahrene oder tätige Männer und Frauen sowie deren feste stellvertretende Mitglieder werden aufgrund von Vorschlägen aus der Stadtverordnetenversammlung selbst gewählt.
Für die Wahl der 6 weiteren Mitglieder und deren feste stellvertretende Mitglieder wurden die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gebeten, bis zum 03.04.2006 Vorschläge einzureichen, die in der beigefügten Auflistung zusammengestellt sind. Fest zugeordnete Stellvertretungen wurden jedoch nur teilweise vorgeschlagen. Die Stadtverordnetenversammlung ist allerdings ohnehin nicht an die von den Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagenen Stellvertretungszuordnungen gebunden und kann somit auch andere Zuordnungen vornehmen.
Bei der Wahl dieser Personen sind nach § 4 (1) der Satzung für das Jugendamt Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sowie ihrer Zusammenschlüsse neben den sonstigen anerkannten Trägern der Jugendhilfe angemessen zu berücksichtigen, insbesondere Vorschläge des Stadtjugendringes.
Nach § 6 HAG-KJHG sollen Frauen und Männer zu gleichen Anteilen berücksichtigt werden.
Das Landesjugendamt Hessen hatte in der Vergangenheit immer dazu angeregt, bei der Besetzung der Jugendhilfeausschüsse darauf zu achten, dass ein stimmberechtigtes Mitglied in der Mädchenarbeit erfahren ist. Einen Wahlvorschlag, bei dem eine solche Qualifikation kenntlich gemacht ist, hat allerdings nur der St. Elisabeth-Verein e.V. bezüglich Frau Margret von Pritzelwitz abgegeben.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Anlage
Auflistung der Wahlvorschläge der im Bereich des Stadtjugendamtes wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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(wie Dokument)
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135,5 kB
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