Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0244/2006

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

              1.              8 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung oder in der Jugendhilfe erfahrene oder tätige Frauen und Männer und für jedes dieser Mitglie­der ­je­weils ein diesem Mitglied fest zugeordnetes ­stell­vertretendes Mitglied und

 

2.              6 Mitglieder und für jedes dieser Mitglieder jeweils ein fest zugeordnetes stellver­treten­des Mitglied ­aus der beigefügten Aufli­stung der von den im Be­reich des Stadt­ju­gend­amtes wirken­den und anerkann­ten Trägern der Jugend­hilfe vor­geschla­genen Personen

 

in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Marburg zu wählen.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

 

Nach § 71 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) in Verbindung mit § 6 des Hessischen Ausführungs­gesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (HAG-KJHG) und der Satzung für das Jugend­amt der Stadt Marburg gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtig­te Mitglieder an, und zwar, wie bereits im Beschlusstenor ausgeführt, 8 Mitglieder der Stadtverord­netenversammlung oder in der Jugendhilfe erfahrene oder tätige Männer und Frauen, 6 Mitglieder, die von den im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen werden sowie die für das Jugendamt zuständige Dezernentin bzw. der für das Jugendamt zuständige Dezer­nent. Für jedes stimmberechtigte und jedes beratende Mitglied ist ein diesem fest zuzuordnendes stellvertretendes Mitglied vorzusehen. Insoweit müssen die Wahlvorschläge aus einem stimmberechtig­ten und einem diesem fest zuzuordnenden stellvertretenden Mitglied bestehen.

 

Damit im Falle eines Ausscheidens von Mitgliedern oder stellvertretenden Mitgliedern aus dem Jugendhilfeausschuss künftig eine weitere Vertretung durch ein Nachrücken aus der Wahlvorschlagsliste gewährleistet werden kann, sollten ferner die Wahlvorschläge zumindest um ein bis zwei weitere Personen pro vorgeschlagenem „Paar“ aus stimmberechtigtem und diesem zugeordneten stellvertretenden Mitglied ergänzt werden.

 

Die zu wählenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Gebiet der Stadt Marburg wohnen oder in diesem Gebiet Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen.

 

Die 8 Mitglieder der Stadtverord­netenversammlung oder in der Jugendhilfe erfahrene oder tätige Männer und Frauen sowie deren feste stellvertretende Mitglieder werden aufgrund von Vor­schlä­gen aus der Stadt­ver­ordnetenversammlung selbst gewählt.

 

Für die Wahl der 6 weiteren Mitglieder und deren feste stellvertretende Mitglieder wurden die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gebeten, bis zum 03.04.2006 Vor­schläge einzurei­chen, die in der bei­gefüg­ten Aufli­stung zusam­men­gestellt sind. Fest zugeordnete Stellvertretungen wurden jedoch nur teilweise vorgeschlagen. Die Stadtverordnetenversammlung ist allerdings ohnehin nicht an die von den Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagenen Stellvertretungszuordnungen gebunden und kann somit auch andere Zuordnungen vornehmen.

Bei der Wahl dieser Personen sind nach § 4 (1) der Satzung für das Jugendamt Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sowie ihrer Zusam­menschlüsse neben den sonstigen anerkannten Trägern der Jugendhilfe angemessen zu berücksichtigen, insbesondere Vorschläge des Stadtjugendringes.

 

Nach § 6 HAG-KJHG sollen Frauen und Männer zu gleichen Anteilen berück­sich­tigt werden.

 

Das Landesjugendamt Hessen hatte in der Vergangenheit immer dazu angeregt, bei der Beset­zung der Jugendhilfeausschüsse darauf zu achten, dass ein stimmberechtigtes Mitglied in der Mädchenarbeit erfahren ist. Einen Wahlvorschlag, bei dem eine solche Qualifikation kenntlich gemacht ist, hat allerdings nur der St. Elisabeth-Verein e.V. bezüglich Frau Margret von Pritzelwitz abgege­ben.

 

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

Anlage

 

Auflistung der Wahlvorschläge der im Bereich des Stadtjugendamtes wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen