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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0461/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Gerlinde Schwebel (Nr.11 10/01)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
|
26.10.2001
|
Beschlussvorschlag
Welche
Möglichkeiten der Information und des Zivilschutzes der Bevölkerung gibt es in
der Universitätsstadt Marburg für einen Katastrophenfall?
Es
antwortet der Oberbürgermeister.
Zivil- und Katastrophenschutz ist Aufgabe des Landrats.
Die Information der Bevölkerung im Katastrophenfall erfolgt
durch das Warnamt in Bonn und die Krisenzentren der Bundesländer über die
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
Im Stadtbüro sind Informationsbroschüren „Für den Notfall
versorgt“ ausgelegt.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
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