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Ratsinformation
Wahlen der STVV - VO/0298/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des ehrenamtlichen Magistrats
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Wahlen der STVV
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Wahlvorbereitungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
19.05.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
19.05.2006
|
Beschlussvorschlag
1.
Die
Zusammensetzung des Magistrats ist in § 1 der Hauptsatzung der
Universitätsstadt Marburg geregelt.
Dem Magistrat gehören 11 ehrenamtliche
Stadträte/Stadträtinnen an.
2. Die
Wahl der ehrenamtlichen Stadträte / Stadträtinnen erfolgt nach den Grundsätzen
der Verhältniswahl (§ 55 HGO).
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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