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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Wahlen der STVV - VO/0298/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

1.                 Die Zusammensetzung des Magistrats ist in § 1 der Hauptsatzung der Universitätsstadt Marburg  geregelt.

 

Dem Magistrat gehören 11 ehrenamtliche Stadträte/Stadträtinnen an.

 

 

 

2.       Die Wahl der ehrenamtlichen Stadträte / Stadträtinnen erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 55 HGO).

 

 

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Sachverhalt

 

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