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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Wahlen der STVV - VO/0299/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

1.       Die gewählten ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte  werden durch den Stadtverordnetenvorsteher in ihr Amt eingeführt und verpflichtet; sie erhalten durch den Oberbürgermeister die Ernennungsurkunden

(§ 46 HG0)

 

 

 

2.       Die gewählten ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte  werden durch den Stadtverordnetenvorsteher vereidigt.

 

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Sachverhalt

 

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