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Ratsinformation
Kenntnisnahme - VO/0302/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuere Entwicklungen zur sog. EU-Dienstleistungsrichtlinie
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Verfasser*in:
- Dieter Finger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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20.06.2006
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●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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23.06.2006
|
Sachverhalt
Begründung:
Die
Stadtverordnetenversammlung hatte am 16.12.2005 in einem Antrag aller
Fraktionen einen einstimmigen Beschluss gefasst, wonach sie die Europäische
Kommission auffordert, den zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Entwurf einer
EU-Dienstleistungsrichtlinie insb. hinsichtlich des darin verankerten
Herkunftslandprinzips abzuändern oder vollständig zurückzuziehen. Der Magistrat
wurde aufgefordert, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen
Parlamentes, der Europäischen Kommission sowie den 99 bundesdeutschen
Abgeordneten des Europäischen Parlaments, dem Bundestag, dem Bundesrat, der
Bundesregierung, dem Deutschen Städtetag und der Hessischen Landesregierung zu
übermitteln. In einem Schreiben des Magistrats wurde der Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung den genannten Personen und Institutionen zugesandt
und im Hinblick auf die anstehende Entscheidung des Europäischen Parlaments um
entsprechende Unterstützung gebeten. Eine große Anzahl der EU-Abgeordneten hat
ebenso wie die meisten der genannten Institutionen auch geantwortet und sich
teils inhaltlich mit der Kritik auseinander gesetzt.
Der vom
Europäischen Parlament im Februar d.J. abgeänderte Richtlinienentwurf, der als
Kompromiss zwischenzeitlich auch auf Zustimmung der EU-Kommission und des
EU-Rates gestoßen ist, hat eine deutliche Veränderung gegenüber dem
ursprünglichen Entwurf erfahren. Aus kommunaler Sicht von Interesse ist dabei,
dass vom Anwendungsbereich der Richtlinie grundsätzlich ausgenommen sein sollen
alle Dienstleistungen von allgemeinem nichtwirtschaftlichen Interesse,
Verkehrdienstleistungen, Gesundheitsdienstleistungen und Soziale
Dienstleistungen.
Im Hinblick
auf das Herkunftslandprinzip wurden Grundsätze entwickelt, die von den
Mitgliedstaaten beachtet werden müssen. Es sollen aber die sozialen und
ordnungsrechtlichen Standards der Länder gelten, in denen die Dienstleistungen
angeboten werden und nicht mehr, wie ursprünglich vorgesehen, diejenigen des
Herkunftslandes des Dienstleistungserbringers. Aus kommunaler Sicht ebenfalls
von Interesse ist, dass die Dienstleistungsfreiheit keine Anwendung finden soll
auf die Dienste der Wasserverteilung und versorgung sowie die
Abwasserbewirtschaftung und die Dienste der Abfallbewirtschaftung.
Mit der
Übernahme der Vorschläge des EU-Parlamentes durch die Kommission zum
Herkunftslandprinzip, das durch den Begriff Dienstleistungsfreiheit ersetzt
worden ist, sollen damit zwar die Regelungen des Herkunftslandes für den
Marktzugang und die Marktausübung nach wie vor grundsätzlich Geltung haben. Allerdings
können die Mitgliedstaaten für die Marktausübung Ausnahmen zu Gunsten der
Regelungen des Ziellandes treffen, wenn die in der Richtlinie genannten
Kriterien erfüllt sind. Zu diesen Kriterien gehören insb. das direkte und
indirekte Diskriminierungsverbot, die Erforderlichkeit von Regelungen (z.B. aus
Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit, Gesundheit oder Umwelt) und die
Verhältnismäßigkeit. Damit sind also faktisch die Anforderungen des Ziellandes
in den wesentlichen Bereichen geeignet, dessen Vorgaben an die Qualität der
Dienstleistung aufrecht zu erhalten.
Insoweit
ist den von der Stadtverordnetenversammlung formulierten Bedenken gegen die
ursprünglichen Regelungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie zum
Herkunftslandprinzip in weiten Teilen Rechnung getragen worden. Eine endgültige
Verabschiedung des 86 Seiten umfassenden geänderten Vorschlags für eine
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im
Binnenmarkt steht allerdings noch aus.
Egon
Vaupel
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