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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0327/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt 2006
hier: Hst. 8820/9350 'Ausstattungen'
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Verfasser*in:
- Michael Hagenbring
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Entscheidung
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Anhörung
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|
|
20.06.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Anhörung
|
|
Beschlussvorschlag
Der
Magistrat wird gebeten zu beschließen:
1.
Gem.
§ 100 Abs. 1 HGO wird bei der Hst. 8820/9350 ‚Ausstattungen’ einer
überplanmäßigen Ausgabe bis zu einer Höhe von 30.000 € zugestimmt.
2.
Die
Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt über Mehreinnahmen bei der Hst.
8800/3404 ‚Verkauf DBM-Gelände’
3.
Mit
dem Beschluss sind die Mittel zugleich freigegeben.
4.
Der
Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis gegeben.
Sachverhalt
Begründung
Der
Fachdienst Wohnungswesen (FD 55) ist bereits seit einiger Zeit dem Fachbereich
Familie, Jugend und Soziales (FB 5) zugeordnet. Er hat seine Büros z. Zt. noch
in dem Verwaltungsgebäude in der Frauenbergstraße 35, ist also vom restlichen
Fachbereich räumlich getrennt. Durch einen Umzug in das Untergeschoss und die
umgebaute Hausmeisterwohnung des Verwaltungsgebäudes in der Friedrichstraße 36
wird der Fachdienst nun auch räumlich in den neuen Fachbereich eingegliedert.
Da
die vorhandene Stellfläche in den neuen Büros für herkömmliche Aktenschränke
nicht ausreicht und in dem Gebäude andere Räume für die Lagerung der aktuellen
Akten der Sachbearbeiter nicht zur Verfügung stehen, ist es notwendig
individuelle Schrankwände einzubauen.
Die
Deckung der Mehrausgabe ist durch eine entsprechende Mehreinnahme
gewährleistet.
Gem.
§ 100 Abs. 1 HGO i. V. m. § 7 der Haushaltssatzung 2007 ist der Magistrat für
die Beschlussfassung dieser überplanmäßigen Ausgabe zuständig.
Egon
Vaupel
Oberbürgermeister
Finanz. Auswirkung
Auswirkungen
Die
Vorlage hat die nachfolgenden Auswirkungen:
1.
Einmalkosten:
Ausgaben Vermögenshaushalt |
|
Investitionskosten
(VMH) |
30.000 € |
Summe Ausgaben
VMH |
30.000 € |
Einnahmen Vermögenshaushalt |
|
Verkauf
DBM Gelände |
30.000 € |
Summe Einnahmen
VMH |
30.000 € |
Die
Mittel stehen bei der Haushaltsstelle 02.8800 001/3404 0 zur Verfügung.
2.
Folgekosten:
keine
3.
Weitere Auswirkungen:
keine
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- TOP
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