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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0467/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stiftung St. Jakob wird beauftragt, ein Konzept zur Organisationsstruktur- bzw. Unternehmenstrukturveränderung zu erarbeiten und zu prüfen, ob und wenn ja wie, die GmbH die adäquate Rechtsform ist, um die Dienstleistungen der Altenhilfe der Stiftung St. Jakob für die Zukunft unter wirtschaftlichen und fachlichen Gesichtspunkten zu sichern und das Dienstleistungsspektrum weiterzuentwickeln. Die mögliche zukünftige Funktion der Stiftung ist ebenso zu prüfen.

 

Entstehende Kosten für externe Beratungen für die Konzeptentwicklung trägt die Stadt Marburg.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

1. Mit Einführung der Pflegeversicherung (SGB XI) ist ein vom Gesetzgeber gewollter Markt für pflegerische und soziale Dienstleistungen entstanden. Soziale Einrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit zu erbringen und die Qualität der Leistungen zu sichern. Auch auf den Einrichtungen der Stiftung St. Jakob lastet ein enormer Kosten- und Leistungsdruck, der sich durch den Wettbewerb mit anderen, auch privaten,  Anbietern noch verschärft hat.

 

2. Bei der Stiftung ist der Vorstand das einzige Organ. Bereits im WEDIT-Gutachten wurde bemerkt, dass die Zuständigkeit und Kompetenzabgrenzung zwischen Vorstand, Vorsitzendem und Stiftungsleitung nicht klar ist. Ein Sozialunternehmen benötigt klare Entscheidungsstrukturen, die die GmbH optimal ermöglichen würde, da eine klare und saubere Trennung zwischen Träger und Betriebsführung vorgenommen werden kann. Darüber hinaus stellt die GmbH Normen auf für Kapitalaufbringung und -erhaltung - auch der gemeinnützige Bereich benötigt für seine sozialen Aufgaben Kapital - , so dass wirtschaftliche Komponenten früher sichtbar werden als bei den übrigen Rechtsformen. Gerade wegen dieser klaren Strukturen kann es gelingen, Altenhilfeeinrichtungen als Unternehmen zu führen und sie weiter in ihrer Qualität zu verbessern.

 

3. Die Vorstandsmitglieder der Stiftung haften als Organmitglieder als Gesamtschuldner. Auch lastet auf der Stadt Marburg ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko für die Stiftung St. Jakob. Hier wäre es sinnvoll, das Sozialunternehmen rechtlich so zu organisieren, dass nur das betriebsnotwendige Vermögen des Sozialunternehmens zur Haftung herangezogen werden kann.

 

4. Die Stiftung St. Jakob möchte ihre Dienstleistungen erweitern auch im Vorfeld von Pflegebedürftigkeit, um u.a. Kunden für ihre pflegerischen und sozialen Angebote zu gewinnen und eine wirtschaftlich notwendige hohe Auslastung zu sichern. Angedacht sind vor allem hauswirtschaftliche Dienstleistungen in der eigenen Häuslichkeit sowie offene Angebote in den Altenhilfezentren.

 

5. Es wird für notwendig und sozialpolitisch sinnvoll erachtet, dass ein wirtschaftlich leistungsstarkes kommunales Sozialunternehmen der Altenhilfe die erforderlichen Dienstleistungsangebote für ältere Menschen und ihre Angehörigen in unserer Stadt sichert und zukunftsfähig weiterentwickelt.

 

6. Eine Erweiterung von sozialen Dienstleistungen schafft und sichert Arbeitsplätze in

unserer Stadt.

 

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