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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0467/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Organisations- bzw. Unternehmensstruktur Stiftung St. Jakob
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- Stiftung St. Jakob
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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21.12.2001
| |||
●
Erledigt
|
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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18.12.2001
|
Beschlussvorschlag
Die
Stiftung St. Jakob wird beauftragt, ein Konzept zur Organisationsstruktur- bzw.
Unternehmenstrukturveränderung zu erarbeiten und zu prüfen, ob und wenn ja wie,
die GmbH die adäquate Rechtsform ist, um die Dienstleistungen der Altenhilfe
der Stiftung St. Jakob für die Zukunft unter wirtschaftlichen und fachlichen
Gesichtspunkten zu sichern und das Dienstleistungsspektrum weiterzuentwickeln.
Die mögliche zukünftige Funktion der Stiftung ist ebenso zu prüfen.
Entstehende
Kosten für externe Beratungen für die Konzeptentwicklung trägt die Stadt
Marburg.
Sachverhalt
Begründung:
1. Mit
Einführung der Pflegeversicherung (SGB XI) ist ein vom Gesetzgeber gewollter
Markt für pflegerische und soziale Dienstleistungen entstanden. Soziale
Einrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Leistungen unter Berücksichtigung
der Wirtschaftlichkeit zu erbringen und die Qualität der Leistungen zu sichern.
Auch auf den Einrichtungen der Stiftung St. Jakob lastet ein enormer Kosten-
und Leistungsdruck, der sich durch den Wettbewerb mit anderen, auch privaten, Anbietern noch verschärft hat.
2. Bei der
Stiftung ist der Vorstand das einzige Organ. Bereits im WEDIT-Gutachten wurde
bemerkt, dass die Zuständigkeit und Kompetenzabgrenzung zwischen Vorstand,
Vorsitzendem und Stiftungsleitung nicht klar ist. Ein Sozialunternehmen
benötigt klare Entscheidungsstrukturen, die die GmbH optimal ermöglichen würde,
da eine klare und saubere Trennung zwischen Träger und Betriebsführung
vorgenommen werden kann. Darüber hinaus stellt die GmbH Normen auf für
Kapitalaufbringung und -erhaltung - auch der gemeinnützige Bereich benötigt für
seine sozialen Aufgaben Kapital - , so dass wirtschaftliche Komponenten früher
sichtbar werden als bei den übrigen Rechtsformen. Gerade wegen dieser klaren
Strukturen kann es gelingen, Altenhilfeeinrichtungen als Unternehmen zu führen
und sie weiter in ihrer Qualität zu verbessern.
3. Die
Vorstandsmitglieder der Stiftung haften als Organmitglieder als
Gesamtschuldner. Auch lastet auf der Stadt Marburg ein nicht unerhebliches
Haftungsrisiko für die Stiftung St. Jakob. Hier wäre es sinnvoll, das
Sozialunternehmen rechtlich so zu organisieren, dass nur das betriebsnotwendige
Vermögen des Sozialunternehmens zur Haftung herangezogen werden kann.
4. Die Stiftung
St. Jakob möchte ihre Dienstleistungen erweitern auch im Vorfeld von
Pflegebedürftigkeit, um u.a. Kunden für ihre pflegerischen und sozialen
Angebote zu gewinnen und eine wirtschaftlich notwendige hohe Auslastung zu
sichern. Angedacht sind vor allem hauswirtschaftliche Dienstleistungen in der
eigenen Häuslichkeit sowie offene Angebote in den Altenhilfezentren.
5. Es wird für
notwendig und sozialpolitisch sinnvoll erachtet, dass ein wirtschaftlich
leistungsstarkes kommunales Sozialunternehmen der Altenhilfe die erforderlichen
Dienstleistungsangebote für ältere Menschen und ihre Angehörigen in unserer
Stadt sichert und zukunftsfähig weiterentwickelt.
6. Eine
Erweiterung von sozialen Dienstleistungen schafft und sichert Arbeitsplätze in
unserer
Stadt.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
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