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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0343/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Gerlinde Schwebel (Nr. 13 5/2006)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
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19.05.2006
|
Sachverhalt
Der
Haupt- und Finanzausschuss hatte in seiner Sitzung am 21.02.2006 einvernehmlich
vereinbart, dass dem Akteneinsichtsausschuss bis zum 08.03.2006 Gelegenheit
gegeben werden solle, die Verfahrensakten zur Baugenehmigung für das
Bordellprojekt Siemensstr. 10 einzusehen. Mit Schreiben v. 09.03.2006 hat der
Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses den umfangreichen und fachlich
komplexen Katalog aller von den Fraktionen vorgelegten Fragen dem Magistrat
übersandt. Der Magistrat hat die Fragen in seiner Sitzung am 13.03.2006 zur
Kenntnis genommen und die jeweiligen Verwaltungsstellen beauftragt, für die sie
jeweils betreffenden Fragen unverzüglich Antworten vorzubereiten. Gleichzeitig
wurde das Regierungspräsidium Gießen gebeten, zwei die Fachaufsichtsbehörde
direkt betreffende Fragen zu beantworten.
Ende
März d.J. hatte die Verwaltung den Entwurf eines Antwortschreibens an den
Haupt- und Finanzausschuss mit den Antworten auf alle die Verwaltung
betreffenden Fragen erstellt und dem Magistrat vorgelegt. Nach Auffassung des
Magistrats war und ist jedoch nur eine gemeinsame Beantwortung aller Fragen,
also einschließlich der Fragen an das Regierungspräsidium Gießen, sinnvoll.
Leider hat das Regierungspräsidium Gießen, das eine Stellungnahme grundsätzlich
zugesagt hat, diese bis heute nicht abgegeben.
Rein
verfahrenstechnisch ist mit dem Ende der Legislaturperiode der
Stadtverordnetenversammlung zum 31.03.2006 auch die Arbeit und Legitimation des
Haupt- und Finanzausschusses und des Akteneinsichtsausschusses beendet. Eine
abschließende öffentliche Sitzung des alten Akteneinsichtsausschusses, wie in
der Fragestellung formuliert, ist daher nicht mehr möglich. Um gleichwohl die
Arbeit des früheren Akteneinsichtsausschusses inhaltlich fortzuführen und mit
einem Abschlussbericht zu beenden, wäre also ein Antrag auf (Wieder-)Einsetzung
eines Akteneinsichtsausschusses in der neuen Stadtverordnetenversammlung
erforderlich. Das formale Procedere wäre somit noch einmal das gleiche wie bei
der früheren Einsetzung des Akteneinsichtsausschusses.
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