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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0343/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wann wird der Magistrat die von den Mitgliedern des Akteneinsichtsausschusses am 8. März 2006 eingereichten Fragen zum Genehmigungsverfahren in der Siemensstraße beantworten?

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Sachverhalt

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte in seiner Sitzung am 21.02.2006 einvernehmlich vereinbart, dass dem Akteneinsichtsausschuss bis zum 08.03.2006 Gelegenheit gegeben werden solle, die Verfahrensakten zur Baugenehmigung für das Bordellprojekt Siemensstr. 10 einzusehen. Mit Schreiben v. 09.03.2006 hat der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses den umfangreichen und fachlich komplexen Katalog aller von den Fraktionen vorgelegten Fragen dem Magistrat übersandt. Der Magistrat hat die Fragen in seiner Sitzung am 13.03.2006 zur Kenntnis genommen und die jeweiligen Verwaltungsstellen beauftragt, für die sie jeweils betreffenden Fragen unverzüglich Antworten vorzubereiten. Gleichzeitig wurde das Regierungspräsidium Gießen gebeten, zwei die Fachaufsichtsbehörde direkt betreffende Fragen zu beantworten.

 

Ende März d.J. hatte die Verwaltung den Entwurf eines Antwortschreibens an den Haupt- und Finanzausschuss mit den Antworten auf alle die Verwaltung betreffenden Fragen erstellt und dem Magistrat vorgelegt. Nach Auffassung des Magistrats war und ist jedoch nur eine gemeinsame Beantwortung aller Fragen, also einschließlich der Fragen an das Regierungspräsidium Gießen, sinnvoll. Leider hat das Regierungspräsidium Gießen, das eine Stellungnahme grundsätzlich zugesagt hat, diese bis heute nicht abgegeben.

 

Rein verfahrenstechnisch ist mit dem Ende der Legislaturperiode der Stadtverordnetenversammlung zum 31.03.2006 auch die Arbeit und Legitimation des Haupt- und Finanzausschusses und des Akteneinsichtsausschusses beendet. Eine abschließende öffentliche Sitzung des „alten“ Akteneinsichtsausschusses, wie in der Fragestellung formuliert, ist daher nicht mehr möglich. Um gleichwohl die Arbeit des früheren Akteneinsichtsausschusses inhaltlich fortzuführen und mit einem Abschlussbericht zu beenden, wäre also ein Antrag auf (Wieder-)Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses in der neuen Stadtverordnetenversammlung erforderlich. Das formale Procedere wäre somit noch einmal das gleiche wie bei der früheren Einsetzung des Akteneinsichtsausschusses.

 

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