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Ratsinformation
Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/0366/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Abschluss eines Tarifvertrages bei der Marburger Bus und Service GmbH (MaBuS)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der Fraktion Marburger Linke
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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20.06.2006
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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23.06.2006
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.) Oberbürgermeister
Egon Vaupel , als Vertreter der Stadt Marburg in der Gesellschafterversammlung
der Stadtwerke Marburg GmbH, und der Aufsichtsrat der Stadtwerke GmbH werden
aufgefordert, auf die Geschäftsführung der MaBuS GmbH einzuwirken, dass diese,
auch als Mitlied des Landesverbandes Hessischer Omnibusunternehmen (LHO), die
Verhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di über einen neuen Manteltarifvertrag
zügig abschließt.
2.) Dieser neue
Manteltarifvertrag soll nicht hinter die Regelungen des Manteltarifvertrages
zurückfallen, der mit Wirkung vom 1. März 1999 zwischen der ÖTV Hessen und der
LHO geschlossen wurde.
3.) Die
besonderen Arbeitsbedingungen der AST-FahrerInnen der MaBuS sind in den
Arbeitsverträgen ausreichend zu berücksichtigen. Selbst aus betriebswirtschaftlichen
Gründen ist insbesondere zu gewährleisten, dass der Beginn und das Ende der
Arbeitszeit von BusfahrerInnen und AST-FahrerInnen in die Kernstadt verlegt
werden.
4.) Auch wenn
der scharfe Wind der Globalisierung den städtischen Gesellschaften um die Ohren
weht, ist bei der Gestaltung des Lohntarifvertrages darauf zu achten, dass
Menschen aus dem Einkommen ihrer Erwerbsarbeit ein Leben in Würde führen
können.
Sachverhalt
Begründung:
Die derzeitige
tarifrechtliche Situation bei der MaBuS ist unbefriedigend. Je nach
Eintrittsdatum befinden sich die MitarbeiterInnen in unterschiedlichen
tarifrechtlichen Situationen. Die Stadt Marburg ist alleinige Gesellschafterin
der Stadtwerke Marburg GmbH. Die Stadtwerke GmbH ist Mehrheitsgesellschafterin
bei der MaBuS GmbH. Aus diesem Grund ist es möglich, dass der Oberbürgermeister
und der Aufsichtsrat der Stadtwerke GmbH ein Weisungsrecht gegenüber der
Geschäftsführung der MaBuS GmbH ausüben können.
Die StVV
verpflichtet mit diesem Beschluss den Oberbürgermeister und den Aufsichtsrat
der Stadtwerke, von ihrem Weisungsrecht Gebrauch zu machen. Die AST-FahrerInnen
bei der MaBuS haben schriftlich Vorschläge erarbeitet, wie die
unterschiedlichen Interessen der MitarbeiterInnen und des Arbeitgebers MaBuS
GmbH (und mittelbar auch die Interessen der Stadt Marburg) unter einen Hut
gebracht werden können. Diese Vorschläge der MitarbeiterInnen sollen als
Diskussionsgrundlage in die Verhandlungen einbezogen werden.
Die StVV wird
mit diesem Beschluss ihrer Verantwortung gerecht, bei Unternehmen, die sich
mehrheitlich im Besitz der Stadt Marburg befinden, die sozialen Rechte der
MitarbeiterInnen und das Recht auf Mitbestimmung nicht völlig über Bord zu
werfen.
Gez. Peter Metz gez. Alexandra Darabos
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