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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/0366/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.) Oberbürgermeister Egon Vaupel , als Vertreter der Stadt Marburg in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Marburg GmbH, und der Aufsichtsrat der Stadtwerke GmbH werden aufgefordert, auf die Geschäftsführung der MaBuS GmbH einzuwirken, dass diese, auch als Mitlied des Landesverbandes Hessischer Omnibusunternehmen (LHO), die Verhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di über einen neuen Manteltarifvertrag zügig abschließt.

2.) Dieser neue Manteltarifvertrag soll nicht hinter die Regelungen des Manteltarifvertrages zurückfallen, der mit Wirkung vom 1. März 1999 zwischen der ÖTV Hessen und der LHO geschlossen wurde.

3.) Die besonderen Arbeitsbedingungen der AST-FahrerInnen der MaBuS sind in den Arbeitsverträgen ausreichend zu berücksichtigen. Selbst aus betriebswirtschaftlichen Gründen ist insbesondere zu gewährleisten, dass der Beginn und das Ende der Arbeitszeit von BusfahrerInnen und AST-FahrerInnen in die Kernstadt verlegt werden.

4.) Auch wenn der scharfe Wind der Globalisierung den städtischen Gesellschaften um die Ohren weht, ist bei der Gestaltung des Lohntarifvertrages darauf zu achten, dass Menschen aus dem Einkommen ihrer Erwerbsarbeit ein Leben in Würde führen können.

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Die derzeitige tarifrechtliche Situation bei der MaBuS ist unbefriedigend. Je nach Eintrittsdatum befinden sich die MitarbeiterInnen in unterschiedlichen tarifrechtlichen Situationen. Die Stadt Marburg ist alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Marburg GmbH. Die Stadtwerke GmbH ist Mehrheitsgesellschafterin bei der MaBuS GmbH. Aus diesem Grund ist es möglich, dass der Oberbürgermeister und der Aufsichtsrat der Stadtwerke GmbH ein Weisungsrecht gegenüber der Geschäftsführung der MaBuS GmbH ausüben können.

Die StVV verpflichtet mit diesem Beschluss den Oberbürgermeister und den Aufsichtsrat der Stadtwerke, von ihrem Weisungsrecht Gebrauch zu machen. Die AST-FahrerInnen bei der MaBuS haben schriftlich Vorschläge erarbeitet, wie die unterschiedlichen Interessen der MitarbeiterInnen und des Arbeitgebers MaBuS GmbH (und mittelbar auch die Interessen der Stadt Marburg) unter einen Hut gebracht werden können. Diese Vorschläge der MitarbeiterInnen sollen als Diskussionsgrundlage in die Verhandlungen einbezogen werden.

Die StVV wird mit diesem Beschluss ihrer Verantwortung gerecht, bei Unternehmen, die sich mehrheitlich im Besitz der Stadt Marburg befinden, die sozialen Rechte der MitarbeiterInnen und das Recht auf Mitbestimmung nicht völlig über Bord zu werfen.

 

Gez. Peter Metz                                                    gez. Alexandra Darabos

 

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