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Ratsinformation
Wahlen der STVV - VO/0370/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung und Wahl von Mitgliedern der Schulkommission
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Wahlen der STVV
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
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Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Wahlvorbereitungsausschuss
|
Vorberatung
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22.06.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
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|
|
23.06.2006
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten:
1.
8
Stadtverordnete zu benennen
2.
3
Lehrer/innen,
3.
3
Erziehungsberechtigte,
4.
3 Schüler/innen,
5.
2
Vertreter/innen der Kirchen (evangelisch und katholisch),
6.
1
Vertreter/in des Deutschen Gewerkschaftsbundes und
7.
1
gemeinsamen Vertreter/gemeinsame Vertreterin der Industrie- und
Handelsklammer, des
Einzelhandelsverbandes und der Kreishandwerkerschaft
in die Schulkommission zu wählen.
Zu Ziffer. 2 bis 7 sind Stellvertreter/innen
festzulegen. Die in den Wahlvorschlägen genannten aber nicht gewählten Personen
können als Stellvertreter/innen gelten.
Sachverhalt
Begründung:
Für
die Entsendung der 8 Stadtverordneten wird in analoger Anwendung der
getroffenen Entscheidung bei den Ausschüssen das Benennungsverfahren
vorgeschlagen (§ 62 Ziff. 2 HGO).
Für
die Wahl der sachkundigen Einwohner ist § 55 HGO maßgebend. Es wird nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Bei Ziff. 5, 6 und 7 kann offen
abgestimmt werden.
Egon
Vaupel
Oberbürgermeister
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