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Ratsinformation
Wahlen der STVV - VO/0371/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung und Wahl von Mitgliedern des Beirates der Volkshochschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Wahlen der STVV
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Magistrat
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Vorberatung
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|
●
Erledigt
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|
Wahlvorbereitungsausschuss
|
Vorberatung
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|
|
22.06.2006
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●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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23.06.2006
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
- 8 Mitglieder der
Stadtverordnetenversammlung für den Beirat der Volkshochschule zu benennen
und
- eine/einen örtliche/örtlichen
Vertreterin/Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes,
- eine/einen örtliche/örtlichen
Vertreterin/Vertreter der gewerblichen Wirtschaft,
- je eine/einen
Vertreterin/Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche,
- 2 Vertreterinnen/Vertreter der
Philipps-Universität, davon eine/ein Lehrende/Lehrender der
Studiengangseinheit Erziehungswissenschaften,
- eine/einen örtliche/örtlichen
Vertreterin/Vertreter (Lehrerin/Lehrer/ der Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft – Fachgruppe Erwachsenenbildung, Berufsschule oder Gymnasien
–,
- eine/einen örtliche/örtlichen
Vertreterin/Vertreter (Lehrerin/Lehrer) des Deutschen Lehrerverbandes
in den
Beirat zu wählen.
Es wird
vorgeschlagen, für die sachkundigen Einwohner Stellvertreter/innen festzulegen.
Die in den Wahlvorschlägen genannten aber nicht gewählten Personen können als
Stellvertreterin / Stellvertreter gelten.
Sachverhalt
Begründung:
___________
Nach § 4 der Satzung für die Volkshochschule der Stadt
Marburg setzt sich der Beirat der Volkshochschule aus den o. a.
stimmberechtigten Mitgliedern, dem Oberbürgermeister oder einem von ihm
bestimmten Mitglied des Magistrats (Vorsitzende/Vorsitzender des Beirats) und
drei weiteren Magistratsmitgliedern zusammen. Hinzu kommen je zwei
Vertreterinnen/Vertreter der VHS-Teilnehmer. Diese werden zu Beginn des
Wintersemesters von der Dozentenversammlung bzw. von der Versammlung der
Kursvertreter gewählt.
Für die Entsendung der 8 Stadtverordneten wird in analoger
Anwendung der getroffenen Entscheidung bei den Ausschüssen ebenfalls das
Benennungsverfahren vorgeschlagen (§ 62 Ziff. 2 HGO).
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
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