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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0387/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung fasst folgenden Beschluss:

 

            Für den im beiliegenden Plan umgrenzten Bereich wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11/4 „Klinikum Marburg, Partikeltherapie Anlage“ gemäß § 2 BauGB beschlossen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Im Vertrag zur Privatisierung der Universitätskliniken Gießen und Marburg hat sich die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH verpflichtet, verschiedene Investitionsvorhaben - u. a. den aktuell zur Rede stehenden Bau einer Partikeltherapie-Anlage (PT-Anlage) - und daneben den Neubau einer Kopfklinik, jeweils auf den Lahnbergen, im unmittelbaren Umfeld des zentralen Klinikumsgebäudes zu realisieren. Während die Kopfklinik, nach gegenwärtigem Kenntnisstand, im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 11/2 (Klinikum II. BA) realisiert werden wird, ist es zwingend notwendig, für die Partikeltherapie-Anlage die planungsrechtlichen Voraussetzungen in Form eines Bebauungsplans zu schaffen, da der angefragte Standort im „Außenbereich“, im Sinne des § 35 BauGB, liegt.

 

Der von der Rhön-Klinikum AG vorgeschlagene Standort ist Ergebnis einer vorgeschalteten Standortalternativen-Prüfung, wobei Fragen der Erschließung, der Eingriffserheblichkeit, der funktionalen Zuordnung und nicht zuletzt des Baugrundes vorrangige Prüfkriterien darstellten. Aus städtebaulich-landschaftsplanerischer Sicht ist das Ergebnis der Prüfung nachvoll- ziehbar und der Standort, insbesondere im Zusammenhang mit der Eingriffserheblichkeit der verträglichste. Die gut 2 ha große Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche, Zweckbestimmung Universität, dargestellt und wird als Wald (Buche, Fichte) genutzt.

 

Der Standort wird eingegrenzt im Norden durch das Heizkraftwerksareal und im Süden durch das Klinikgebäude.

 

Im Übrigen bietet der ausgesuchte Standort die besten topografischen Bedingungen, d. h. den mit Abstand ebensten Baugrund.

 

Das Gebäude der PT-Anlage selbst hat eine Grundfläche von ca. 110 x 70 m, ist im Wesentlichen zweigeschossig mit hohen, ausschließlich funktional bestimmten Geschosshöhen: 8 ‑ 14 m Höhe, die maximale Gebäudehöhe im Teilbereich des Synchrotrons (= Teilchenbeschleuniger) liegt bei 20 m. Dieser Gebäudetrakt wird aus massivem Spezialbeton mit Stahleinlagen (ca. 2 - 3 m Wandstärke, daher auch die Anforderungen an den ebenen Baugrund) errichtet und soll damit den Anforderungen des Strahlenschutzes entsprechen.

 

Aus städtebaulicher Sicht bedeutsam ist, dass die maximale Gebäudehöhe weit unterhalb des Baum-Kronenbereichs liegt, sodass keine negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu befürchten sind. Für darüber hinausgehende Maßnahmen zur besseren Integration des Bauwerkes in den Landschaftsraum bzw. in das Klinikumsgebiet wird von der Rhön-Klinikum AG - in Absprache mit de m Fachdienst Stadtplanung - ein Landschaftsplaner beauftragt, der die landschaftsplanerischen und naturschutzrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang des Bauleitplan- bzw. Realisierungsverfahrens wiederum in Absprache mit der Stadt Marburg bearbeitet.

 

Der bauliche Strahlenschutz der Anlage wird so ausgelegt, dass außerhalb der Behandlungsräume die Dosisbelastung unterhalb des Niveaus der natürlichen Strahlenbelastung liegt. Anders als bei Reaktoren kann die Beschleunigeranlage jederzeit abgeschaltet werden und damit die Strahlenbelastung auf 0 reduziert werden (es sollen keine radioaktiven Stoffe entstehen).

Unabhängig vom Bauleitplan- und Baugenehmigungsverfahren wird zudem ein immissionsschutzrechtliches Verfahren durchgeführt, damit gewährleistet ist, dass keine unzulässigen Strahlendosen emittieren.

 

Exkurs Partikeltherapie-Anlage

Die Partikeltherapie-Anlage dient der Bestrahlung bei onkologischen Erkrankungen. Neu, und nach Auskunft des Betreibers bei zügiger Realisierung weltweit technologieführend, wird sein, dass bei dieser Form der Strahlentherapie ein dreidimensional lokalisiertes Tumorvolumen mit präzisem Ionenstrahl von hoher biologischer Wirkung abgerastert und bestehende Tumorzellen zerstört werden sowie die Bildung bösartiger Zellen verhindert wird, ohne dass umliegendes Gewebe aufgrund des scharfen Randabfalls am Wirkungsfeld betroffen sein wird. Bei diesem Verfahren werden Partikel wie Protonen und Schwerionen (insbesondere Kohlenstoffionen) in einem Synchrotron beschleunigt. Die beschleunigten Ionen werden dann über einer Hochenergie-Strahlführung hochpräzise zu den in insgesamt 4 Behandlungsplätzen (so genannte Caves) liegenden Patienten geleitet, die dort von Robotern positioniert und in der Lage genau kontrolliert werden.

 

Die Partikeltherapie wurde in der Gesellschaft für Schwerionenforschung GSI in Darmstadt entwickelt und bisher bei mehr als 300 Patienten erfolgreich erprobt. Neben lokal abgegrenzten Tumoren im Kopf-/Halsbereich und längs der Wirbelsäule, die nicht von der Atembewegung betroffen ist, sollen in Marburg inoperable Schädelbasis- und Hirntumore sowie Prostata- und Weichteilkarzinome bestrahlt werden.

 

Medizinisches Ziel ist es auch, Tumorbehandlungen in Lunge und Magen mit bisher uner- reichter Präzision zu behandeln. Trotz der relativ aufwändigen Beschleunigeranlage zur Er- zeugung der Ionenstrahlen wird sich die Partikeltherapie gegenüber den Gesamtkosten einer chirurgischen Behandlung oder Chemotherapie relativ günstig darstellen. Um eine flächendeckende und überregionale Versorgung zu erzielen wird die Rhön-Klinikum AG über das so genannte Satelliten-Konzept andere kooperierende Kliniken mit einbinden.

 

Die Investitionskosten der Anlage belaufen sich voraussichtlich auf über 100 Mio. €. Bei laufendem Betrieb sollen pro Jahr ca. 2.500 Patienten ambulant behandelt werden, d. h. aufgrund des großen Einzugsbereichs der Anlage ist mit positiven Auswirkungen auf das Hotel- und Gaststättengewerbe zu rechnen.

 

Nach Auskunft des Betreibers ist mit 60 Arbeitsplätzen zu rechnen.

 

Negative Folgen für die Stadtentwicklung oder mit Folgekosten für die Stadt Marburg in Folge dieses Projektes sind nicht absehbar.

 

 

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

Anlagen

Plan mit Geltungsbereich

Übersichtsplan Standortvarianten PT-Anlage

 

 

FD 61

Fbl 6

 

 

 

 

 

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