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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0388/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Marianne Wölk (Nr. 6 6/2006)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
23.06.2006
|
Sachverhalt
Im
Auftrag des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) und der lokalen Aufgabenträger
wurde durch das Planungsbüro BGS Frankfurt u. a. ein Planungskonzept für die
Bahnhöfe und Haltepunkte der RMV-Bahnlinie 30, (Kassel -) Neustadt - Marburg -
Gießen - Frankfurt Hbf (Main-Weser-Bahn) erstellt.
Dieses
Konzept sieht am Marburger Südbahnhof den Bau einer ca. 100 m langen Rampe zur
barrierefreien Erreichbarkeit des Gleises 2 vor. die Rampe kann zwischen der
Bahnanlage und der B 3 errichtet werden. Neben der barrierefreien
Erreichbarkeit könnte sie gleichzeitig teilweise vor dem Straßenlärm der B 3
abschirmen.
Zusätzlich
sollen die Bahnsteige der Gleise 1 und 2 auf 55 cm über Schienenoberkante
erhöht, neue Wartehallen montiert, eine Wegeleitsystem eingerichtet und die
Beleuchtungsanlage erneuert werden.
Die
Kosten für den Neubau der Rampe und Treppe zu Gleis 2 sowie deren Beleuchtung
betragen ca. 215.000,- €. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen ca.
1.284.000,- €. Für die Maßnahmen können Zuschüsse nach dem
Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSchwAG) und dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) beantragt werden.
Nach
einer Förderung verblieben von der Bahn AG zu finanzierende Eigenmittel in Höhe
von ca. 128.000,- €. In Gesprächen zwischen dem RMV, der Bahn und den
kommunalen Vertretern machte die Bahn AG deutlich, dass eine Finanzierung des
Eigenanteils selbst mittelfristig nicht möglich sei. Es wurde die Frage an die
Kommunen gerichtet, ob nicht von dort der Eigenanteil finanziert werden kann.
Bevor eine solche Frage beantwortet werden kann, muss von Bahn und RMV geprüft
werden, inwieweit zukünftig Investitionen an Bahnstationen über
Benutzungsentgelte refinanziert werden und wie dann mit dem kommunalen
Finanzierungsanteil zu verfahren wäre. Erst nach Abschluss dieser Prüfung kann
die weitere Vorgehensweise festgelegt werden.
Den oben
beschriebenen Sachverhalt zur Modernisierung des Südbahnhofs Marburg hat der
Magistrat bereits im Januar 2006 zur Kenntnis genommen. Durch den RMV wurde
mitgeteilt, dass die Finanzierung der Maßnahme noch nicht abgestimmt und das
Planungskonzept bisher nicht weiter vertieft wurde.
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