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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0391/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Birgit Schäfer (Nr. 17 6/2006)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
23.06.2006
|
Beschlussvorschlag
Die
GEWOBAU hat kürzlich Mieterhöhungen damit begründet, dass die alte Miete
"nicht mehr der ortsüblichen Vergleichsmiete" entspräche.
Gleichzeitig verweist sie zur Begründung der Mieterhöhungen auf eigene,
vergleichbare Wohnungen, für die sie bereits eine höhere Miete erzielt.
Ist
dem Magistrat die Höhe dieser "ortsüblichen Vergleichsmiete" bekannt
und ist er nicht auch der Meinung, dass die GEWOBAU durch den Verweis auf
höhere Mieten in anderen, eigenen Wohnungen jede Mieterhöhung begründen kann,
weil es immer Wohnungen gibt, in denen sie höhere Quadratmeterpreise verlangt
als in anderen.
Sachverhalt
Der
Gesetzgeber gibt den Vermietern die Möglichkeit, in einem Zeitraum von 3 Jahren
die Miete um bis zu 20% anzuheben. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird
ermittelt entweder durch Gutachten, Mietspiegel oder durch vergleichbare
Wohnungen. Mangels Mietspiegel begründet die GeWoBau ihre Mieterhöhungen mit
Vergleichswohnungen aus dem eigenem Wohnungsbestand und Gutachten.
Vergleichswohnungen aus dem privaten Hausbesitz würden deutlich höher liegen.
Die
letzen Mieterhöhungen liegen bereits 3 Jahre zurück. Die zusätzlichen Erträge
aus der Mieterhöhung werden benötigt, um den Wohnungsbestand durch
Instandhaltung und Modernisierung an zeitgemäßen Standart anzupassen.
Mit
1.066 Wohnungen sind rund 41% der Wohnungen der GeWoBau bereits aus der
Mietpreisbindung herausgefallen. Trotzdem verfolgt die GeWoBau jetzt und
zukünftig das Ziel sozialverträglicher Mieten. Nur in Einzelfällen liegen die
Mieten der GeWoBau bei angemessener Belegung (Fläche pro Person) oberhalb der
Mietobergrenzen nach dem Arbeitslosengeld II.
Die
GeWoBau hat im Zusammenhang mit der Einführung von ALG II zugesagt, dass keine
Mietpartei aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen umziehen müsse. Diese
Zusage konnte eingehalten werden. In 6 Fällen wurden sogar die Mieten gesenkt.
Die
GeWoBau verfährt bei der jetzigen Mieterhöhung genauso. Wird ein Widerspruch
gegen die Mieterhöhung wegen geringem Einkommen vorgetragen, prüft die
Sozialarbeiterin der GeWoBau in einem gemeinsamen Gespräch die Lebens- und
Einkommenssituation. Dies kann in Härte- oder Einzelfällen dazu führen, dass
die Mieterhöhung geringer ausfällt.
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