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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0391/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die GEWOBAU hat kürzlich Mieterhöhungen damit begründet, dass die alte Miete "nicht mehr der ortsüblichen Vergleichsmiete" entspräche. Gleichzeitig verweist sie zur Begründung der Mieterhöhungen auf eigene, vergleichbare Wohnungen, für die sie bereits eine höhere Miete erzielt.

 

Ist dem Magistrat die Höhe dieser "ortsüblichen Vergleichsmiete" bekannt und ist er nicht auch der Meinung, dass die GEWOBAU durch den Verweis auf höhere Mieten in anderen, eigenen Wohnungen jede Mieterhöhung begründen kann, weil es immer Wohnungen gibt, in denen sie höhere Quadratmeterpreise verlangt als in anderen.

 

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Sachverhalt

Der Gesetzgeber gibt den Vermietern die Möglichkeit, in einem Zeitraum von 3 Jahren die Miete um bis zu 20% anzuheben. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird ermittelt entweder durch Gutachten, Mietspiegel oder durch vergleichbare Wohnungen. Mangels Mietspiegel begründet die GeWoBau ihre Mieterhöhungen mit Vergleichswohnungen aus dem eigenem Wohnungsbestand und Gutachten. Vergleichswohnungen aus dem privaten Hausbesitz würden deutlich höher liegen.

Die letzen Mieterhöhungen liegen bereits 3 Jahre zurück. Die zusätzlichen Erträge aus der Mieterhöhung werden benötigt, um den Wohnungsbestand durch Instandhaltung und Modernisierung an zeitgemäßen Standart anzupassen.

 

Mit 1.066 Wohnungen sind rund 41% der Wohnungen der GeWoBau bereits aus der Mietpreisbindung herausgefallen. Trotzdem verfolgt die GeWoBau jetzt und zukünftig das Ziel sozialverträglicher Mieten. Nur in Einzelfällen liegen die Mieten der GeWoBau bei angemessener Belegung (Fläche pro Person) oberhalb der Mietobergrenzen nach dem Arbeitslosengeld II.

Die GeWoBau hat im Zusammenhang mit der Einführung von ALG II zugesagt, dass keine Mietpartei aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen umziehen müsse. Diese Zusage konnte eingehalten werden. In 6 Fällen wurden sogar die Mieten gesenkt.

 

Die GeWoBau verfährt bei der jetzigen Mieterhöhung genauso. Wird ein Widerspruch gegen die Mieterhöhung wegen geringem Einkommen vorgetragen, prüft die Sozialarbeiterin der GeWoBau in einem gemeinsamen Gespräch die Lebens- und Einkommenssituation. Dies kann in Härte- oder Einzelfällen dazu führen, dass die Mieterhöhung geringer ausfällt.

 

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