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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0473/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dr. Ralf Musket (Nr.14 10/01)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
26.10.2001
|
Beschlussvorschlag
Welchen
Entwicklungsstand hat der nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für die Stadt
zu erstellende Lärmminderungsplan, wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen
und wie sind die bisher dafür eingesetzten Mittel verwendet worden?
Es
antwortet der Oberbürgermeister.
Nach
§ 47 a Bundesimmissionsschutzgesetz ist die Erstellung von Lärmminderungsplänen
wie folgt vorgesehen:
(1) In Gebieten, in denen schädliche
Umwelteinwirkungen durch Geräusche hervorgerufen werden oder zu erwarten sind,
haben die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden die
Belastung durch die einwirkenden Geräuschquellen zu erfassen und ihre
Auswirkungen auf die Umwelt festzustellen.
(2) Die Gemeinde oder die nach Landesrecht
zuständige Behörde hat für die Wohngebiete und andere schutzwürdige Gebiete
Lärmminderungspläne aufzustellen, wenn in den Gebieten nicht nur vorübergehend
schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche hervorgerufen werden oder zu erwarten
sind und die Beseitigung oder Verminderung der schädlichen Umwelteinwirkungen
ein abgestimmtes Vorgehen gegen verschiedenartige Lärmquellen erfordert. Bei
der Aufstellung sind die Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung zu
beachten.
Fristen
für die Erstellung der Lärmminderungspläne bestehen nicht.
Derzeit
werden Abschätzungen der Lärmimmissionen auf der Grundlage des Lärmkatasters
von 1987 vorgenommen. Ein EDV-Programm (Soundplan) für die Erarbeitung des
Lärmminderungsplanes wurde angeschafft und bisher für die Erstellung von
Stellungnahmen für das Amt 60 eingesetzt. Die Erstellung des flächendeckenden
Lärmminderungsplanes setzt eine Verzahnung mit dem GIS voraus, die noch nicht
realisiert werden konnte. Der Zeitpunkt der Fertigstellung des
Lärmminderungsplanes ist derzeit nicht abschätzbar, da sich der zuständige
Sachbearbeiter noch bis 2002 im Erziehungsurlaub befindet.
Z.
Z. wird jedoch geprüft, ob ein externes Büro mit der Erstellung des
Lärmminderungsplanes beauftragt werden soll. Zusätzliche Haushaltsmittel wären
in der 2. Lesung zum Haushalt 2002 einzustellen.
Haushaltsstelle:
2.1130.950 000.7
Jahr Ansatz
in DM Ausgabe
in DM
1999 50.000 23.490
2000 25.000 -----
2001 10.000 -----
Die
23.490 DM in 1999 wurden für eine Geodatenbank SoundPlan Basis zur Erstellung
eines Lärmminderungsplanes ausgegeben.
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- eigenes Amt zuständig
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