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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0473/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Welchen Entwicklungsstand hat der nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für die Stadt zu erstellende Lärmminderungsplan, wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen und wie sind die bisher dafür eingesetzten Mittel verwendet worden?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister.

 

Nach § 47 a Bundesimmissionsschutzgesetz ist die Erstellung von Lärmminderungsplänen wie folgt vorgesehen:

 

(1)  In Gebieten, in denen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche hervorgerufen werden oder zu erwarten sind, haben die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden die Belastung durch die einwirkenden Geräuschquellen zu erfassen und ihre Auswirkungen auf die Umwelt festzustellen.

 

(2)  Die Gemeinde oder die nach Landesrecht zuständige Behörde hat für die Wohngebiete und andere schutzwürdige Gebiete Lärmminderungspläne aufzustellen, wenn in den Gebieten nicht nur vorübergehend schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche hervorgerufen werden oder zu erwarten sind und die Beseitigung oder Verminderung der schädlichen Umwelteinwirkungen ein abgestimmtes Vorgehen gegen verschiedenartige Lärmquellen erfordert. Bei der Aufstellung sind die Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung zu beachten.

 

Fristen für die Erstellung der Lärmminderungspläne bestehen nicht.

 

Derzeit werden Abschätzungen der Lärmimmissionen auf der Grundlage des Lärmkatasters von 1987 vorgenommen. Ein EDV-Programm (Soundplan) für die Erarbeitung des Lärmminderungsplanes wurde angeschafft und bisher für die Erstellung von Stellungnahmen für das Amt 60 eingesetzt. Die Erstellung des flächendeckenden Lärmminderungsplanes setzt eine Verzahnung mit dem GIS voraus, die noch nicht realisiert werden konnte. Der Zeitpunkt der Fertigstellung des Lärmminderungsplanes ist derzeit nicht abschätzbar, da sich der zuständige Sachbearbeiter noch bis 2002 im Erziehungsurlaub befindet.

 

Z. Z. wird jedoch geprüft, ob ein externes Büro mit der Erstellung des Lärmminderungsplanes beauftragt werden soll. Zusätzliche Haushaltsmittel wären in der 2. Lesung zum Haushalt 2002 einzustellen.

 

Haushaltsstelle: 2.1130.950 000.7

 

Jahr                             Ansatz in DM                                       Ausgabe in DM         

 

1999                            50.000                                                 23.490            

2000                            25.000                                                 -----     

2001                            10.000                                                 -----     

 

Die 23.490 DM in 1999 wurden für eine Geodatenbank SoundPlan Basis zur Erstellung eines Lärmminderungsplanes ausgegeben.

 

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