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Ratsinformation
Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/0407/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zum angekündigten Abriss des Europabades
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der Fraktion Marburger Linke
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
14.07.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
|
Vorberatung
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|
|
06.07.2006
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen :
Zur angekündigten Schließung und zum
möglichen Abriss des Europabads wird
unverzüglich ein Akteneinsichtsausschuss nach § 50, Abs. 2 HGO und nach § 14 der Geschäftsordnung der
Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg eingerichtet.
Dieser soll u.a. folgenden Fragen nachgehen :
- Zu welchem Zeitpunkt sind welche gutachterlichen Äußerungen oder schriftliche Gutachten zum
Inhalt und Ausmaß der
Sanierungsbedürftigkeit des Europabades aktenkundig ?
- Welche Teilsanierungsmaßnahmen sind daraufhin in die Wege
geleitet worden ?
- Wie hoch war nach den Belegungsplänen die Auslastung
des Europabades durch den Schul
– und Vereinssport ?
- Welche Nutzer sind wann von der drohenden Schließung in Kenntnis
gesetzt worden und wie haben diese reagiert ?
Sachverhalt
Begründung :
Eine Schließung und ein nachfolgender
Abriss des Europabades hätte schwerwiegende negative Auswirkungen auf den
Schul- und Vereinsschwimm-
sport in Marburg . Zudem wäre es dann offensichtlich unumgänglich, die
Nutzung
der
noch verbleibenden Schwimmflächen für den allgemeinen Publikumsverkehr
weiter einzuschränken.
Es ist von daher unumgänglich, dass die
Stadtverordnetenversammlung , die die end
gültige Entscheidung bereits in vier Wochen fällen soll, umgehend die
Möglichkeit erhält, sich selbst ein auf Fakten beruhendes Bild vom tatsächlichen Ausmaß der
Sanierungsbedüftigkeit des Bades zu machen.
Darüber hinaus ist die Frage zu klären,
ob sich anhand der Aktenlage tatsächlich
nach der Kommunalwahl neue gutachterliche Erkenntnisse ergeben haben, die eine Schließung oder
gar einen Abriss des Bades rechtfertigen.
Henning Köster Pit
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