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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0433/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Anni Röhrkohl (Nr. 33 6/2006)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
23.06.2006
|
Sachverhalt
Die
öffentliche Reinigung der Straßen erfolgt nach den Vorgaben der
Straßenreinigungssatzung. In der Anlage 1 der Straßenreinigungssatzung sind
abschließend die öffentlich zu reinigenden Straßen genannt. Der
Reinigungsumfang sowie die Häufigkeit richtet sich nach der Einteilung der
Straße in die jeweilige Reinigungsklasse.
Durch
die Einteilung in die verschiedenen Reinigungsklassen wird eine eindeutige
Prioritätenvergabe vorgenommen.
Die
verschiedenen Reinigungsklassen sind:
Klasse
1.1 Fahrbahnreinigung 1 x wöchentlich
Klasse
1.2 Fahrbahnreinigung 2 x wöchentlich
Klasse
1.3 Fahrbahnreinigung 3 x wöchentlich (zur Zeit in der Satzung nicht
vergeben)
Klasse
2.1 gesamte Straßenfläche (=Fahrbahn + Gehweg) 1 x wöchentlich
Klasse
2.2 gesamte Straßenfläche 2 x wöchentlich
Klasse
2.3 gesamte Straßenfläche 3 x wöchentlich
Klasse
2.4 gesamte Straßenfläche 4 x wöchentlich (zur Zeit nicht vergeben)
Um
die besondere Bedeutung der Oberstadt zu unterstreichen, werden die in den
Klassen 2.2 (gemäß Satzung 2 x wöchentliche Reinigung) und 2.3 (gemäß Satzung 3
x wöchentliche Reinigung) aufgeführten Straßen 5 x wöchentlich durch die
Oberstadtkolonne des DBM gereinigt. Größere Verunreinigungen werden 7 x
wöchentlich beseitigt und die Papierkörbe werden dort ebenfalls täglich
geleert.
Darüber
hinaus werden verschiedene Reinigungsobjekte in unterschiedlicher Häufigkeit gereinigt.
Die Intervalle liegen zwischen 1 x bis zu 7 x pro Woche. Beispielhaft seien
hier der Bereich Synagoge in der Universitätsstraße, der Blochmann-Platz und
der Rudolphsplatz genannt, die täglich gereinigt werden. Der Bahnhofvorplatz am
Hauptbahnhof wird dreimal und der Vorplatz am Südbahnhof 2 mal pro Woche
gereinigt. Die Liegewiesen entlang des Lahnufers werden 6 x wöchentlich
gereinigt. Die Bereiche der Wochenmärkte werden zweimal jede Woche gereinigt.
Die
Grünanlagen und Parks werden grundsätzlich einmal pro Woche gesäubert.
Bestimmte repräsentative Anlagen, wie Schülerpark, Schlosspark und
Northhamptonpark werden 2 x wöchentlich gereinigt.
Aufgrund
der für den DBM verringerten Haushaltsmittel und damit verbundenen
Ressourcenminderung ist eine Intensivierung der Reinigungsleistungen dort nicht
möglich.
Um
jedoch eine Steigerung in bestimmten Schwerpunktbereichen zu erreichen, wurde
die Praxis GmbH beauftragt, täglich bis zum 31.10. zusätzliche
Reinigungsarbeiten durchzuführen.
Diese
beinhalten das Leeren der Papierkörbe sowie das Sammeln von herumliegenden
Abfall in den folgenden Bereichen:
Messeplatz
Afföller, Bahnhofsvorplatz, Bahnhofstraße einschließlich der Bushaltestellen,
Robert-Koch-Straße, Deutschhausstraße/Biegenstraße, Elisabethkirche,
Steinweg/Oberstadt, Rudolphsplatz, Weidenhausen, Lahnwiesen, Tangente Parkhaus
Erlenringcenter/Blochmannplatz und Soratpassage, Pilgrimstein bis Parkhaus.
Mit
der zusätzlichen Durchführung dieser Arbeiten wird ein weiterer Beitrag zur
Erhöhung der Sauberkeit in unserer Stadt geleistet.
An
dieser Stelle darf aber nicht unerwähnt bleiben, dass Sauberkeit entscheidend
vom Verhalten jedes einzelnen abhängt, d.h. dass die vorhandenen Papierkörbe
genutzt werden (über 1.000 Stück in Marburg) und kein Abfall arglos weggeworfen
wird. Außerdem gehört dazu auch, dass alle Anlieger ihren Verpflichtungen gemäß
der Reinigungssatzung der Stadt Marburg nachkommen.
Sauberkeit
kann nur durch das Hand-in-Hand aller erreicht werden und stellt eine
Gemeinschaftsaufgabe dar!
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
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