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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0449/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Ulrich Severin (Nr. 42 6/2006)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
23.06.2006
|
Sachverhalt
Seit
dem 01.01.2005 wechselten ca. 180 Fälle vom SGB II in das SGB XII. Eine genaue
statistische Erfassung wird allerdings erst seit Ende 2005 durchgeführt, so
dass die Zahl nicht exakt valide ist. Die Gründe für den Wechsel ins SGB XII
sind unterschiedlich. Zum einen sind sie in der Erreichung der Altersgrenze
begründet; zum anderen hat sich mittlerweile im Einzelfall herausgestellt, dass
das SGB II- Zugangskriterium von täglich 3 Stunden Erwerbsfähigkeit unter den
Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mehr vorliegen.
Ein
weiterer Grund kann in einer länger als 6 Monate andauernden stationären
Versorgung liegen. Weiterhin kann auch die Aufnahme einer Rentenzahlung bei
unter 65- jährigen das Ende des Leistungsbezuges im SGB II darstellen.
Nach
dem vollzogenen Wechsel in das SGB XII ist bei unter 65-jährigen zu
entscheiden, ob diese Menschen auf Dauer erwerbsunfähig sind oder nicht. Bei
dauerhafter Erwerbsunfähigkeit erhalten Sie Grundsicherung nach dem SGB XII.
Für diesen Personenkreis schließt sich eine Rückführung in das SGB II aus.
Bei nicht
dauerhafter Erwerbsunfähigkeit erhalten diese Menschen Hilfe zum
Lebensunterhalt nach dem 3.Kapitel des SGB XII. Eine Wiedereingliederung auf
den allgemeinen Arbeitsmarkt und somit eine Wiederaufnahme von SGB II- Bezügen
gestaltet sich allerdings als recht schwierig und nur mittel- bzw. langfristig umsetzbar,
da es sich meist um multiproblembehaftete Lebenslagen handelt. Bisher ist es
gelungen, ca. 15 Fälle wieder ins SGB II zurück zu führen.
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