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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0449/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wie viele ehemalige SGB II Empfänger/innen aus der Stadt Marburg wechselten aus welchen Gründen in den Bereich des SGB XII und wie viele Empfänger/innen wechselten im gleichen Zeitraum von der Grundsicherung nach dem SGB XII in den Geltungsbereich des SGB II?

 

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Sachverhalt

Seit dem 01.01.2005 wechselten ca. 180 Fälle vom SGB II in das SGB XII. Eine genaue statistische Erfassung wird allerdings erst seit Ende 2005 durchgeführt, so dass die Zahl nicht exakt valide ist. Die Gründe für den Wechsel ins SGB XII sind unterschiedlich. Zum einen sind sie in der Erreichung der Altersgrenze begründet; zum anderen hat sich mittlerweile im Einzelfall herausgestellt, dass das SGB II- Zugangskriterium von täglich 3 Stunden Erwerbsfähigkeit unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mehr vorliegen.

Ein weiterer Grund kann in einer länger als 6 Monate andauernden stationären Versorgung liegen. Weiterhin kann auch die Aufnahme einer Rentenzahlung bei unter 65- jährigen das Ende des Leistungsbezuges im SGB II darstellen.

 

Nach dem vollzogenen Wechsel in das SGB XII ist bei unter 65-jährigen zu entscheiden, ob diese Menschen auf Dauer erwerbsunfähig sind oder nicht. Bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit erhalten Sie Grundsicherung nach dem SGB XII. Für diesen Personenkreis schließt sich eine Rückführung in das SGB II aus.

 

Bei nicht dauerhafter Erwerbsunfähigkeit erhalten diese Menschen Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3.Kapitel des SGB XII. Eine Wiedereingliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und somit eine Wiederaufnahme von SGB II- Bezügen gestaltet sich allerdings als recht schwierig und nur mittel- bzw. langfristig umsetzbar, da es sich meist um multiproblembehaftete Lebenslagen handelt. Bisher ist es gelungen, ca. 15 „Fälle“ wieder ins SGB II zurück zu führen.

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