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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0459/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Trifft es zu, dass die Betreiber auf den Marburger Märkten Nachzahlungen für Standgebühren und verbrauchte Elektrizität aus den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005 leisten sollen?

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Sachverhalt

Bei einer Überprüfung wurde festgestellt, dass die Gebühren für die Bereitstellung des Stromanschlusses seit dem Jahr 2000 und die ab dem 1.2.2002 in Kraft getretene geringfügige Erhöhung der Standgebühren den Marktteilnehmern/-innen der Wochenmärkte nicht in Rechnung gestellt worden ist.

Grundsätzlich beträgt die Verjährung für die Festsetzung der Gebühren 5 Jahre.

 

Beabsichtigt ist, die Erhöhung der Standgebühren lediglich ab dem Jahre 2005 und die Stromgebühren ab dem Jahre 2002 in Rechnung zu stellen.

Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die Stromgebühren Verbrauchskosten sind, für die die Stadt Marburg bereits in Vorleistung getreten ist.

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