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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0484/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Verwaltungshaushalt 2001
hier: Hst. 3520/6530 "Internet"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Verfasser*in:
- Arnhold, Jürgen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Magistrat
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Entscheidung
|
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Vorberatung
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30.11.2001
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Anhörung
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27.11.2001
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Beschlussvorschlag
Der Magistrat wird gebeten zu beschließen:
Gemäß § 100 Abs. 1 HGO wird unter
Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei
der Hst. 3520/6530 „Internet“ bis zu einem Betrag von 570 DM zugestimmt.
Die Deckung der
Mehrausgabe erfolgt durch Minderausgaben bei der Hst. 3520/5621 „Aus- und
Fortbildung, Umschulung“.
Mit dem Beschluss sind
die Mittel zugleich freigegeben.
Der
Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Bei der Stadtbücherei sind fünf öffentliche Internetarbeitsplätze über ein bundesweites Programm im Haushaltsjahr 2001 eingerichtet worden. Während der Testphase stellte sich heraus, dass nicht vorhersehbare Ausgaben für eine zusätzliche Software zur Steuerung dieses separaten Netzwerkes der fünf Internetarbeitsplätze geleistet werden mussten. Weiterhin mussten die PCs zur Vermeidung von absichtlichen oder unabsichtlichen Manipulationen aufgerüstet werden. Zusätzlich konnte die Telekom noch nicht die beantragten DSL-Anschlüsse mit kostengünstigeren Flatrates einrichten, so dass auch nicht die eingeplanten Einsparungen bei den Telefongebühren erreicht werden konnten. Durch diese nicht eingeplanten Ausgaben und die nicht erreichten Einsparungen wird die überplanmäßige Ausgabe für die noch anstehenden und nicht abweisbaren Ausgaben für die Telefongebühren benötigt.
Die Voraussetzungen gem. § 100 Abs. 1 HGO sind erfüllt. Die Ausgabe ist unvorhergesehen und unabweisbar. Die Deckung ist gewährleistet.
Dietrich Möller
Oberbürgermeister
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