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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0524/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Durch welche Kontrollen und Maßnahmen ist gewährleistet, dass im Gebiet der Stadt Marburg aus Werkstätten etc. keine umweltgefährdenden Stoffe, wie z. B. Altöle, in den Boden gelangen?

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Sachverhalt

Dass im Gebiet der Stadt Marburg aus Werkstätten etc. keine umweltgefährdenden Stoffe, wie z. B. Altöle, in den Boden gelangen, wird durch wiederkehrende Prüfungen gewährleistet, die aufgrund der Zuständigkeitsregelung des Hessischen Wassergesetzes (HWG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung - VAwS) der Unteren Wasserbehörde (Landrat als Behörde der Landesverwaltung) obliegen.

Hieraus folgt, dass für das Gebiet der Stadt Marburg der Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Abteilung Wasser- und Bodenschutz, Hermann-Jacobsohn-Weg 1 in Marburg zuständig ist.

 

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