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Ratsinformation
Antrag der CDU-Fraktion - VO/0593/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion betr. Änderung der Benutzungstarifsatzungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der CDU-Fraktion
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.09.2006
| |||
●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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22.09.2006
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13.10.2006
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Erledigt
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Magistrat
|
Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Änderungen in den Satzungen
betreffend die Benutzungstarife:
I.
Benutzungstarif Entgelte für die Benutzung der Bürgerhäuser und Mehrzweckhallen
in der Universitätsstadt Marburg
Für Ermäßigungen, die über die
vorgenannten Regelungen hinausgehen und für Ermäßigungen
bei anderen Veranstaltungen ist der Finanzdezernent zuständig.
ersetze
nach „Veranstaltungen“: „ist ein Magistratsbeschluß
erforderlich“.
II.
Benutzungstarif Freilichtbühne
Für Ermäßigungen, die über die o. a.
Regelung hinausgehen und für Ermäßigungen bei
anderen Veranstaltungen ist der Finanzdezernent zuständig.
ersetze
nach „Veranstaltungen“: „ist ein Magistratsbeschluß
erforderlich“.
III.
Benutzungstarif für nichtsportliche Veranstaltungen in der Sporthalle der
Kaufmännischen Schulen im Georg-Gaßmann-Stadion Marburg
Eine Entscheidung über solche
Anträge trifft der Finanzdezernent.
ersetze
nach „Anträge“: „kann nur durch Magistratsbeschluß
erfolgen“.
IV.
Benutzungstarif Gemeinschaftszentrum Richtsberg
Für Ermäßigungen, die über die
vorgenannten Regelungen hinausgehen und für Er- mäßigungen
bei anderen Veranstaltungen ist der Finanzdezernent zuständig.
ersetze
nach „Veranstaltungen“: „ist ein Magistratsbeschluß
erforderlich“.
V.
Benutzungstarif mietbare Mehrzweckräume Wehrshausen
Für Ermäßigungen, die über die o. a.
Regelungen hinausgehen bei anderen Veranstaltungen
ist der Finanzdezernent zuständig.
ersetze nach „Veranstaltungen“: „ist ein
Magistratsbeschluß erforderlich“.
VI.
Benutzungstarif Stadthalle - Erwin-Piscator-Haus
Für Ermäßigungen, die über die v. g.
Regelung hinausgehen und für Ermäßigungen bei
anderen Veranstaltungen ist der Finanzdezernent zuständig.
ersetze nach „Veranstaltungen“: „ist ein
Magistratsbeschluß erforderlich“.
Sachverhalt
Begründung:
Der Finanzdezernent kann derzeit im
Alleingang für die öffentlichen Einrichtungen Ermäßigungen gewähren, die in der
jeweiligen Benutzungstarifsatzung nicht vorgesehen sind.
Wenn jedoch von den sonst recht starren
Vorgaben der Benutzungstarifsatzungen abgewichen werden soll, so ist es nicht
gerechtfertigt, dass dies der Finanzdezernent alleine entscheidet.
Es hat sich gerade in der jüngeren
Vergangenheit gezeigt, dass der Finanzdezernent hier nicht mit der gebotenen
Zurückhaltung agiert. Dies ist auch Gegenstand der öffentlichen Diskussion
gewesen (unentgeltliche Überlassung der Stadthalle an die Studierendenschaft).
Abweichungen von den festgelegten
Tarifen, die nicht bereits in der Satzung selbst vorgesehen sind (z.B. bei
Familienfeiern bis 25% Ermäßigung u.ä.) sollten daher künftig wengistens eines
Magistratsbeschlusses bedürfen.
Christian Heubel
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