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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der CDU-Fraktion - VO/0593/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Änderungen in den Satzungen betreffend die Benutzungstarife:

 

 

I. Benutzungstarif Entgelte für die Benutzung der Bürgerhäuser und Mehrzweckhallen in der Universitätsstadt Marburg

 

            Für Ermäßigungen, die über die vorgenannten Regelungen hinausgehen und für   Ermäßigungen bei anderen Ver­anstaltun­gen ist der Finanzde­zernent zustän­dig.

 

ersetze nach „Veranstaltungen“: „ist ein Magistratsbeschluß erforderlich“.

 

II. Benutzungstarif Freilichtbühne

 

            Für Ermäßigungen, die über die o. a. Regelung hinausgehen und für Ermäßi­gungen         bei anderen Veranstaltungen ist der Finanzde­zer­nent zuständig.

 

ersetze nach „Veranstaltungen“: „ist ein Magistratsbeschluß erforderlich“.

 

 

III. Benutzungstarif für nichtsportliche Veranstaltungen in der Sporthalle der Kaufmännischen Schulen im Georg-Gaßmann-Stadion Marburg

 

            Eine Entscheidung über solche Anträge trifft der Finanzdezernent.

 

ersetze nach „Anträge“: „kann nur durch Magistratsbeschluß erfolgen“.

 

 

IV. Benutzungstarif Gemeinschaftszentrum Richtsberg

 

            Für Ermäßigungen, die über die vorgenannten Regelungen hinausgehen und für Er-         mäßigungen bei anderen Ver­anstaltun­gen ist der Finanzde­zernent zustän­dig.

 

ersetze nach „Veranstaltungen“: „ist ein Magistratsbeschluß erforderlich“.

 

 

V. Benutzungstarif mietbare Mehrzweckräume Wehrshausen

 

            Für Ermäßigungen, die über die o. a. Regelungen hinausgehen bei anderen           Veranstaltungen ist der Finanzde­zer­nent zuständig.

 

ersetze nach  „Veranstaltungen“: „ist ein Magistratsbeschluß erforderlich“.

 

VI. Benutzungstarif Stadthalle - Erwin-Piscator-Haus

 

            Für Ermäßigungen, die über die v. g. Regelung hinausgehen und für Ermäßigun­gen          bei anderen Veranstaltungen ist der Finanzde­zer­nent zuständig.

 

ersetze nach  „Veranstaltungen“: „ist ein Magistratsbeschluß erforderlich“.

 

 

 

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Sachverhalt

 

 

Begründung:

Der Finanzdezernent kann derzeit im Alleingang für die öffentlichen Einrichtungen Ermäßigungen gewähren, die in der jeweiligen Benutzungstarifsatzung nicht vorgesehen sind.

Wenn jedoch von den sonst recht starren Vorgaben der Benutzungstarifsatzungen abgewichen werden soll, so ist es nicht gerechtfertigt, dass dies der Finanzdezernent alleine entscheidet.

Es hat sich gerade in der jüngeren Vergangenheit gezeigt, dass der Finanzdezernent hier nicht mit der gebotenen Zurückhaltung agiert. Dies ist auch Gegenstand der öffentlichen Diskussion gewesen (unentgeltliche Überlassung der Stadthalle an die Studierendenschaft).

Abweichungen von den festgelegten Tarifen, die nicht bereits in der Satzung selbst vorgesehen sind (z.B. bei Familienfeiern bis 25% Ermäßigung u.ä.) sollten daher künftig wengistens eines Magistratsbeschlusses bedürfen.

 

 

Christian Heubel

 

 

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