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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0606/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Lärmschutz in Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anke Rühl
- Verfasser*in:
- Herr Hofmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.09.2006
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10.10.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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11.10.2006
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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13.10.2006
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, Kenntnis zu
nehmen von
1.
dem
Schreiben des Magistrats an das Amt für Straßen- und Verkehrswesen vom
19.09.2005,
2.
dem
Schreiben des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen vom 13.06.2006 und
3.
von
dem Schreiben des Regierungspräsidiums Gießen vom 13.07.2006.
Die
Stadtverordnetenversammlung wird um Entscheidung gebeten, ob
1.
ein
schalltechnisches Gutachten für die Lärmquelle B 3 in Marburg in Auftrag
gegeben werden soll,
2. die für das Gutachten erforderlichen Kosten
in Höhe von ca. 25.000,-- € außerplanmäßig bereitgestellt werden sollen,
soweit die Immissionsberechnungen aufgrund der Verkehrszählung nicht wie
zugesagt vom ASV übernommen werden.
Sachverhalt
Begründung:
Das Regierungspräsidium Gießen hat mit Schreiben vom
13.07.2006 u. a. mitgeteilt, dass mit der erforderlichen Zustimmung zu einer
Geschwindigkeitsbegrenzung auf der quer durch die Marburger Innenstadt
führenden B 3 nicht zu rechnen sei. Zudem wird von dort eine schalltechnische
Untersuchung für wenig sachdienlich erachtet.
Unter Hinweis auf die aktuell bestehende Beschlusslage der
Stadtverordnetenversammlung, nach der die zuständige Straßenverkehrsbehörde
nachhaltig gebeten wird, aus Lärmschutzgründen eine Temporeduzierung anzuordnen,
ist nunmehr eine grundsätzliche Erörterung und Entscheidung der
Stadtverordnetenversammlung angezeigt.
U. a. war im Rahmen der Erörterung in der
Stadtverordnetenversammlung auch auf die in Wetzlar angeordnete Regelung für
die dort ebenfalls durch die Innenstadt führende Stadtautobahn hingewiesen
worden. Bekanntlich konnte dort die auch für Marburg geforderte
Geschwindigkeitsreduzierung durch die Wetzlarer Innenstadt umgesetzt werden.
Darüber hinaus wurde ein erheblicher Teil der Strecke eingehaust.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
Anlagen: 3 Schreiben
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