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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/0606/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, Kenntnis zu nehmen von

 

1.         dem Schreiben des Magistrats an das Amt für Straßen- und Verkehrswesen vom 19.09.2005,

 

2.         dem Schreiben des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen vom 13.06.2006 und

 

3.         von dem Schreiben des Regierungspräsidiums Gießen vom 13.07.2006.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird um Entscheidung gebeten, ob

 

1.         ein schalltechnisches Gutachten für die Lärmquelle B 3 in Marburg in Auftrag gegeben werden soll,

 

2.    die für das Gutachten erforderlichen Kosten in Höhe von ca. 25.000,-- € außerplanmäßig bereitgestellt werden sollen, soweit die Immissionsberechnungen aufgrund der Verkehrszählung nicht wie zugesagt vom ASV übernommen werden.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Das Regierungspräsidium Gießen hat mit Schreiben vom 13.07.2006 u. a. mitgeteilt, dass mit der erforderlichen Zustimmung zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der quer durch die Marburger Innenstadt führenden B 3 nicht zu rechnen sei. Zudem wird von dort eine schalltechnische Untersuchung für wenig sachdienlich erachtet.

 

Unter Hinweis auf die aktuell bestehende Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung, nach der die zuständige Straßenverkehrsbehörde nachhaltig gebeten wird, aus Lärmschutzgründen eine Temporeduzierung anzuordnen, ist nunmehr eine grundsätzliche Erörterung und Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung angezeigt.

 

U. a. war im Rahmen der Erörterung in der Stadtverordnetenversammlung auch auf die in Wetzlar angeordnete Regelung für die dort ebenfalls durch die Innenstadt führende Stadtautobahn hingewiesen worden. Bekanntlich konnte dort die auch für Marburg geforderte Geschwindigkeitsreduzierung durch die Wetzlarer Innenstadt umgesetzt werden. Darüber hinaus wurde ein erheblicher Teil der Strecke eingehaust.

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

Anlagen: 3 Schreiben

 

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