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Ratsinformation
Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen - VO/0627/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktionen SPD und B90/Die Grünen betr. Änderung des Hess. Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.09.2006
| |||
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10.10.2006
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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22.09.2006
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13.10.2006
| |||
●
Erledigt
|
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Magistrat
|
Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird
aufgefordert, sich bei der hessischen Landesregierung dafür einzusetzen, dass
bei der nächsten Änderung des Hess. Brand- und Katastrophenschutzgesetzes die
Altersgrenze für aktive Mitarbeit in der Einsatzabteilung von 60 auf 65 Jahre
verändert wird.
Sachverhalt
Begründung:
In heutiger Zeit sind in der
Regel 60 – 65-jährige noch rüstig
für den Einsatzdienst, wobei die Einsatzleiter der Freiwilligen Feuerwehren das
Gespür haben, wo die betreffenden Einsatzkräfte adäquat einzusetzen sind. Auch
sollte auf die langjährige Erfahrung der 60-65-jährigen im Feuerwehrdienst
nicht verzichtet werden.
Dies führt zu einer weiteren
dauerhaften Stärkung der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren.
Positiver „Nebeneffekt“
ist auch, dass die städtischen Bediensteten des Brandschutzamtes mit 60 nicht
zwangsläufig eine andersgeartete Tätigkeit aufnehmen müssen.
Peter Aab Elke
Neuwohner
Björn Backes Dietmar
Göttling
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