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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0496/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird gebeten,

 

 

gemäß § 97 Abs. 3 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 und § 101 Abs. 3 HGO über die hiermit vorgelegten folgenden Entwürfe zu beraten und beschließen:

 

 

1.         Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für die Planungsjahre 2001 bis 2005

 

2.         Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2002 mit ihren Anlagen

 

3.            Stellenplan 2002 der Universitätsstadt Marburg

 

4.            sowie den Entwurf des Finanzplanes 2001 bis 2005 gemäß § 101 (4) HGO zur Kenntnis zu nehmen.

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Sachverhalt

 

Begründung

 

 

Gemäß §§ 97 Abs. 1 und 101 Abs. 3 HGO hat der Magistrat die o. g. Planentwürfe fest-zustellen, die er nach § 51 Ziffer 7 HGO zur Beratung und späteren Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorlegt.

 

Das Investitionsprogramm ist Grundlage für den Finanzplan 2001 bis 2005, der dem Haushaltsplanentwurf 2002 als Anlage beigefügt ist. Das Volumen von 140.472 T€ hat sich gegenüber dem Investitionsprogramm 2000 bis 2004 um 11.999 T€ verringert.

 

Der Verwaltungshaushalt 2002 schließt mit 137.397 T€ ausgeglichen ab. Er erwirtschaftet damit nur die Pflichtzuführung. Das Volumen des Verwaltungshaushaltes weist gegenüber der Vorjahressumme eine Steigerungsrate von 2,1 % aus.

 

Der Gesamtbetrag des Vermögenshaushaltes mit 51.260 T€ bedeutet eine Erhöhung gegenüber dem Volumen 2001 von 2,8 %.

 

Die Kreditaufnahme im Kapitalmarktbereich beläuft sich in 2002 auf 30.444 T€, während sie im Jahr 2001 noch 13.499 T€ betrug.

 

Die Ortsbeiräte der Stadtteile werden gemäß § 82 Abs. 3 HGO zur Aufstellung des Entwurfes des Investitionsprogrammes und des Haushaltsplanes 2002 gehört.

 

 

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

 

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