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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0496/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2001 bis 2005 der Universitätsstadt Marburg, Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2002 und Stellenplan 2002
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Verfasser*in:
- Preis, Theobald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
30.11.2001
|
Beschlussvorschlag
Es wird
gebeten,
gemäß § 97
Abs. 3 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 und § 101 Abs. 3 HGO über die hiermit
vorgelegten folgenden Entwürfe zu beraten und beschließen:
1. Investitionsprogramm
der Universitätsstadt Marburg für die Planungsjahre 2001 bis 2005
2. Haushaltssatzung
der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2002 mit ihren Anlagen
3. Stellenplan
2002 der Universitätsstadt Marburg
4. sowie
den Entwurf des Finanzplanes 2001 bis 2005 gemäß § 101 (4) HGO zur Kenntnis zu
nehmen.
Sachverhalt
Begründung
Gemäß §§ 97 Abs. 1 und 101 Abs. 3 HGO hat der Magistrat die o. g. Planentwürfe fest-zustellen, die er nach § 51 Ziffer 7 HGO zur Beratung und späteren Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorlegt.
Das Investitionsprogramm ist Grundlage für den Finanzplan
2001 bis 2005, der dem Haushaltsplanentwurf 2002 als Anlage beigefügt ist. Das
Volumen von 140.472 T€ hat sich gegenüber dem Investitionsprogramm 2000 bis
2004 um 11.999 T€ verringert.
Der Verwaltungshaushalt 2002 schließt mit 137.397 T€
ausgeglichen ab. Er erwirtschaftet damit nur die Pflichtzuführung. Das Volumen
des Verwaltungshaushaltes weist gegenüber der Vorjahressumme eine
Steigerungsrate von 2,1 % aus.
Der Gesamtbetrag des Vermögenshaushaltes mit 51.260 T€
bedeutet eine Erhöhung gegenüber dem Volumen 2001 von 2,8 %.
Die Kreditaufnahme im Kapitalmarktbereich beläuft sich in
2002 auf 30.444 T€, während sie im Jahr 2001 noch 13.499 T€ betrug.
Die Ortsbeiräte der Stadtteile werden gemäß § 82 Abs. 3 HGO
zur Aufstellung des Entwurfes des Investitionsprogrammes und des
Haushaltsplanes 2002 gehört.
Dietrich Möller
Oberbürgermeister
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