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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/0636/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Anlage „Stellungnahme der Universitätsstadt Marburg im Rahmen des Anhörungsverfahrens gem. § 10 Abs. 3 Hess. Landesplanungsgesetz (HLPG) vom 6. September 2002 (GVBl.Nr. 23, S. 548 ff.) zur Aufstellung des Regionalplans Mittelhessen (RPM)“ zu.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Aufstellung des Regionalplans Mittelhessen hat die Universitätsstadt Marburg Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Die Anhörungsfrist endet mit Ablauf des 31. Oktober 2006. Zwischen dem 1. August 2006 und dem 31. Oktober 2006 findet parallel die Offenlegung des Entwurfes des Regionalplans Mittelhessen statt, u. a. auch in Marburg, Barfüßerstraße 11, zu jedermanns Einsicht.

 

Das Verfahren umfasst den Regionalplan Mittelhessen (Entwurf zur Anhörung 2006) mit über 150 Seiten sowie eine mehrfarbige Kartendarstellung des gesamten Gebietes des Regierungspräsidiums Gießen im Maßstab 1: 100.000 sowie den Umweltbericht und Bericht zur FFH-Vorprüfung mit über 100 Seiten.

Der Regionalplan Mittelhessen, einschließlich Umweltbericht, enthält regionalplanerische Ausweisungen für Städte und Gemeinden als Vorgaben für die Bauleitplanung, regional bedeutsame Infrastrukturplanungen und die regionale Umweltplanung.

Voraussetzung für die Raumbedeutsamkeit eines Vorhabens ist, dass von ihm in Folge seiner Größe oder der von ihm ausgehenden Auswirkungen und Emissionen Beeinflussungen des Raumes zu erwarten sind, die über den unmittelbaren Nahbereich hinausgehen. Entsprechend sind nur kleinräumig bedeutsame Nutzungen und Raumelemente nicht Gegenstand der Regionalplanung.

 

In der Systematik regionalplanerischer Ausweisungen ist zu unterscheiden zwischen Zielen (Z), die bei allen weiteren raumbedeutsamen Planungen zu beachten sind und die nicht mehr abgewogen werden können, und Grundsätzen (G), die als Vorgaben für den Abwägungsprozess nachfolgender Planungsebenen zu berücksichtigen sind. Begründungen erläutern die Planformulierungen und geben Hinweis zur Abwägung. Die Planausweisungen des Regionalplans sind entsprechend ihrer jeweiligen Wertigkeit über die Bauleitplanung der Städte und Gemeinden umzusetzen.

 

Im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplans Mittelhessen wurden auch eine Plan-Umweltprüfung und eine FFH-Vorprüfung durchgeführt. Die Ergebnisse sind in einem separaten Band „Umweltbericht und Bericht zur FFH-Vorprüfung  zum Regionalplan Mittelhessen – Entwurf zur Anhörung 2006“ dokumentiert. Die wesentlichen Ergebnisse und die Gesamtabwägung der Umweltbelange sind im „Regionalplan Mittelhessen – Entwurf zur Anhörung 2006“ enthalten.

 

Die beigefügte „Stellungnahme der Universitätsstadt Marburg“ wurde aus den Einzelstellungnahmen der städtischen Fachdienste koordiniert. Mit Schreiben des Magistrats vom 16. August 2006 wurden die Ortsbeiräte um ihre Stellungnahmen gebeten. Hinweise der Ortsbeiräte zu raumbedeutsamen Planungen im Sinne der Regionalplanung (s. o.) sind in der städtischen Stellungnahme berücksichtigt.

 

Nicht berücksichtigt wurden folgende Punkte:

 

Ginseldorf

Die Forderung nach einem „Vorranggebiet Siedlung Planung“ für die Eigenentwicklung ist nicht notwendig. Flächen für die Eigenentwicklung der ortsansässigen Bevölkerung können entweder im „Vorranggebiet Siedlung Bestand“ oder am Rande der Ortslagen zu Lasten der Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft bis zu 5ha realisiert werden, ohne dass es einer regionalplanerischen Ausweisung bedarf.

 

Hermershausen

Zum Flächenbedarf für die Eigenentwicklung gilt die Erläuterung zu Ginseldorf.

 

Michelbach

Der Ortsbeirat Michelbach wünscht eine Begrenzung des „Vorranggebietes Industrie und Gewerbe Planung“ im Bereich Görzhäuser Hof II nach Norden entsprechend des bestehenden Bebauungsplanes. Da die Universitätsstadt Marburg jedoch im Rahmen ihrer Bauleitplanung frei ist, das Vorranggebiet auszunutzen oder auch nicht, ist es nicht notwendig, hier regionalplanerische Gewerbeflächenausweisungen zu reduzieren. Auch wäre eine Gewerbeflächenreduzierung am Standort Görzhäuser Hof kein gutes Signal für die gewerbliche Entwicklung der Universitätsstadt Marburg.

 

Moischt

Zum Flächenbedarf für die Eigenentwicklung gilt die Erläuterung zu Ginseldorf. Die „Vorranggebiete Siedlung Planung“ im Bereich Moischt sind Folge der deduktiven Methodik des Regierungspräsidiums Gießen bei der Bevölkerungsprojektion und Berechnung des Wohnsiedlungsflächenbedarfs (s.a. Stellungnahme der Universitätsstadt Marburg zu Kap. 2. Bevölkerungsentwicklung und Kap. 5. Regionale Siedlungsstruktur).

Die vom Ortsbeirat angesprochene Erweiterung des Friedhofes Moischt bedarf keiner regionalplanerischen Ausweisung. Friedhöfe sind nicht Gegenstand der Regionalplanung. In Moischt wäre auch die Erweiterung im „Vorranggebiet Siedlung Bestand“ oder am Rande des „Vorranggebietes Landwirtschaft“ gegeben.

Der Ortsbeirat fordert weitere Verbesserungen des ÖPNV-Anschlusses für den Stadtteil Moischt unter Bezugnahme auf 7.1.2 Öffentlicher Personennahverkehr Regionalplan Mittelhessen. Die dortigen Ausführungen treffen jedoch nur für Grundzentren zu. Moischt ist Teil des Oberzentrums Marburg, dessen ÖPNV nicht Gegenstand regionalplanerischer Ausweisungen ist.

 

Wehrda:

Der Ortsbeirat Wehrda begrüßt die Begrenzung der Windenergienutzung am Standort nördlich von Wehrda durch den Entwurf des Regionalplans Mittelhessen. Die Universitätsstadt Marburg wünscht jedoch einen weiteren Ausbau erneuerbarer Energien, auch der Windenergienutzung.

 

Wehrshausen

Der Ortsbeirat fordert die Trasse der alten Weinstraße von dem Bau einer Entlastungsstraße auszuschließen. Eine solche Ausweisung ist regionalplanerisch nicht möglich.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

Anlage: Stellungnahme der Universitätsstadt Marburg zur Aufstellung des

Regionalplans Mittelhessen

 

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