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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0636/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung des Regionalplans Mittelhessen
Stellungnahme der Universitätsstadt Marburg im Rahmen des Anhörungsverfahrens gem. § 10 Abs. 3 Hess. Landesplanungsgesetz (HLPG) vom 6. September 2002 (GVBl.Nr. 23, Seite 548 ff.)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 15 - Stabsstelle Stadt- und Regionalentwicklung, Wirtschaftsförderung und Statistik
- Bearbeiter*in:
- Anke Rühl
- Verfasser*in:
- Herr Liprecht
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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05.10.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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11.10.2006
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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13.10.2006
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten folgenden Beschluss zu fassen:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Anlage
„Stellungnahme der Universitätsstadt Marburg im Rahmen des Anhörungsverfahrens
gem. § 10 Abs. 3 Hess. Landesplanungsgesetz (HLPG) vom 6. September 2002
(GVBl.Nr. 23, S. 548 ff.) zur Aufstellung des Regionalplans Mittelhessen (RPM)“
zu.
Sachverhalt
Begründung:
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Aufstellung des
Regionalplans Mittelhessen hat die Universitätsstadt Marburg Gelegenheit,
Stellung zu nehmen. Die Anhörungsfrist endet mit Ablauf des 31. Oktober 2006.
Zwischen dem 1. August 2006 und dem 31. Oktober 2006 findet parallel die
Offenlegung des Entwurfes des Regionalplans Mittelhessen statt, u. a. auch in
Marburg, Barfüßerstraße 11, zu jedermanns Einsicht.
Das Verfahren umfasst den Regionalplan Mittelhessen (Entwurf
zur Anhörung 2006) mit über 150 Seiten sowie eine mehrfarbige Kartendarstellung
des gesamten Gebietes des Regierungspräsidiums Gießen im Maßstab 1: 100.000
sowie den Umweltbericht und Bericht zur FFH-Vorprüfung mit über 100 Seiten.
Der Regionalplan Mittelhessen, einschließlich Umweltbericht,
enthält regionalplanerische Ausweisungen für Städte und Gemeinden als Vorgaben
für die Bauleitplanung, regional bedeutsame Infrastrukturplanungen und die
regionale Umweltplanung.
Voraussetzung für die Raumbedeutsamkeit eines Vorhabens ist,
dass von ihm in Folge seiner Größe oder der von ihm ausgehenden Auswirkungen
und Emissionen Beeinflussungen des Raumes zu erwarten sind, die über den
unmittelbaren Nahbereich hinausgehen. Entsprechend sind nur kleinräumig
bedeutsame Nutzungen und Raumelemente nicht Gegenstand der Regionalplanung.
In der Systematik regionalplanerischer Ausweisungen ist zu
unterscheiden zwischen Zielen (Z), die bei allen weiteren raumbedeutsamen
Planungen zu beachten sind und die nicht mehr abgewogen werden können, und
Grundsätzen (G), die als Vorgaben für den Abwägungsprozess nachfolgender
Planungsebenen zu berücksichtigen sind. Begründungen erläutern die
Planformulierungen und geben Hinweis zur Abwägung. Die Planausweisungen des
Regionalplans sind entsprechend ihrer jeweiligen Wertigkeit über die
Bauleitplanung der Städte und Gemeinden umzusetzen.
Im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplans Mittelhessen
wurden auch eine Plan-Umweltprüfung und eine FFH-Vorprüfung durchgeführt. Die
Ergebnisse sind in einem separaten Band „Umweltbericht und Bericht zur
FFH-Vorprüfung zum Regionalplan
Mittelhessen – Entwurf zur Anhörung 2006“ dokumentiert. Die wesentlichen
Ergebnisse und die Gesamtabwägung der Umweltbelange sind im „Regionalplan
Mittelhessen – Entwurf zur Anhörung 2006“ enthalten.
Die beigefügte „Stellungnahme der Universitätsstadt Marburg“
wurde aus den Einzelstellungnahmen der städtischen Fachdienste koordiniert. Mit
Schreiben des Magistrats vom 16. August 2006 wurden die Ortsbeiräte um ihre
Stellungnahmen gebeten. Hinweise der Ortsbeiräte zu raumbedeutsamen Planungen
im Sinne der Regionalplanung (s. o.) sind in der städtischen Stellungnahme
berücksichtigt.
Nicht berücksichtigt wurden folgende Punkte:
Ginseldorf
Die Forderung nach einem „Vorranggebiet Siedlung Planung“
für die Eigenentwicklung ist nicht notwendig. Flächen für die Eigenentwicklung
der ortsansässigen Bevölkerung können entweder im „Vorranggebiet Siedlung
Bestand“ oder am Rande der Ortslagen zu Lasten der Vorbehaltsgebiete für
Landwirtschaft bis zu 5ha realisiert werden, ohne dass es einer
regionalplanerischen Ausweisung bedarf.
Hermershausen
Zum Flächenbedarf für die Eigenentwicklung gilt die
Erläuterung zu Ginseldorf.
Michelbach
Der Ortsbeirat Michelbach wünscht eine Begrenzung des
„Vorranggebietes Industrie und Gewerbe Planung“ im Bereich Görzhäuser Hof II
nach Norden entsprechend des bestehenden Bebauungsplanes. Da die
Universitätsstadt Marburg jedoch im Rahmen ihrer Bauleitplanung frei ist, das
Vorranggebiet auszunutzen oder auch nicht, ist es nicht notwendig, hier
regionalplanerische Gewerbeflächenausweisungen zu reduzieren. Auch wäre eine
Gewerbeflächenreduzierung am Standort Görzhäuser Hof kein gutes Signal für die
gewerbliche Entwicklung der Universitätsstadt Marburg.
Moischt
Zum Flächenbedarf für die Eigenentwicklung gilt die
Erläuterung zu Ginseldorf. Die „Vorranggebiete Siedlung Planung“ im Bereich
Moischt sind Folge der deduktiven Methodik des Regierungspräsidiums Gießen bei
der Bevölkerungsprojektion und Berechnung des Wohnsiedlungsflächenbedarfs (s.a.
Stellungnahme der Universitätsstadt Marburg zu Kap. 2. Bevölkerungsentwicklung
und Kap. 5. Regionale Siedlungsstruktur).
Die vom Ortsbeirat angesprochene Erweiterung des Friedhofes
Moischt bedarf keiner regionalplanerischen Ausweisung. Friedhöfe sind nicht
Gegenstand der Regionalplanung. In Moischt wäre auch die Erweiterung im
„Vorranggebiet Siedlung Bestand“ oder am Rande des „Vorranggebietes
Landwirtschaft“ gegeben.
Der Ortsbeirat fordert weitere Verbesserungen des
ÖPNV-Anschlusses für den Stadtteil Moischt unter Bezugnahme auf 7.1.2
Öffentlicher Personennahverkehr Regionalplan Mittelhessen. Die dortigen
Ausführungen treffen jedoch nur für Grundzentren zu. Moischt ist Teil des
Oberzentrums Marburg, dessen ÖPNV nicht Gegenstand regionalplanerischer
Ausweisungen ist.
Wehrda:
Der Ortsbeirat Wehrda begrüßt die Begrenzung der
Windenergienutzung am Standort nördlich von Wehrda durch den Entwurf des
Regionalplans Mittelhessen. Die Universitätsstadt Marburg wünscht jedoch einen
weiteren Ausbau erneuerbarer Energien, auch der Windenergienutzung.
Wehrshausen
Der Ortsbeirat fordert die Trasse der alten Weinstraße von
dem Bau einer Entlastungsstraße auszuschließen. Eine solche Ausweisung ist
regionalplanerisch nicht möglich.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
Anlage: Stellungnahme der Universitätsstadt Marburg zur
Aufstellung des
Regionalplans Mittelhessen
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