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Ratsinformation
Kenntnisnahme - VO/0649/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Schlussbericht zur 99. Vergleichenden Prüfung "Sozialhilfe: Krankheitskosten" durch den Hessischen Rechnungshof
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Verfasser*in:
- Dieter Finger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Anhörung
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13.10.2006
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Sachverhalt
Begründung:
Im Rahmen
des Gesetzes zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften
in Hessen (ÜPKKG) hatte der Präsident des Hessischen Rechnungshofes im März
2005 die 99. Vergleichende Prüfung „Sozialhilfe: Krankheitskosten“
angeordnet und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH
in München mit der Durchführung, u.a. auch bei der Stadt Marburg, beauftragt.
Prüfungsansatz sollte dabei sein, die Krankheitskosten von
Sozialhilfeberechtigten und von Asylbewerbern für die Jahre 2000 bis 2003
hinsichtlich Rechtmäßigkeit, Sachgerechtheit und Wirtschaftlichkeit zu
überprüfen.
Daraufhin
haben sämtliche in die Prüfung einbezogenen Städte und Kreise sowie die
kommunalen Spitzenverbände Hessischer Landkreistag und Hessischer Städtetag gegen
die Durchführung dieser Prüfung protestiert. Die Kritik erfolgte vor dem
Hintergrund, dass die Krankheitskosten in der Sozialhilfe durch die seit dem
1.1.2004 geltenden Neuregelungen des SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung)
eine grundlegende Änderung erfahren hatten. Danach sind grundsätzlich die
Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung für nicht
Versicherungspflichtige gegen entsprechende Kostenerstattung zuständig. Auch
die Stadt Marburg hatte von dieser Regelung Gebrauch gemacht, so dass seit
diesem Zeitpunkt praktisch keine eigene Abrechnung von Krankheitskosten für den
betreffenden Personenkreis mehr erfolgt ist. Daher wären mögliche Erkenntnisse
aus der Prüfung ohne jegliche praktische Relevanz.
Auch mit
der Zusammenführung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe (Hartz
IV-Gesetze) zum 1.1.2005 hatte es eine weitere gravierende Veränderung gegeben
mit der konkreten Folge für die Stadt Marburg, dass mit der Überführung des
größten Teils der früheren Sozialhilfeempfänger auf den Landkreis
Marburg-Biedenkopf als zuständiger (optierender) Kommune die Stadt Marburg
„nur“ noch für die Empfänger von Leistungen nach SGB XII
(Sozialhilfe) zuständig ist. Mit dem Übergang des betreffenden Personenkreises
wurden auch die entsprechenden Verwaltungsvorgänge an den neuen Träger
abgegeben, so dass ein erheblicher Teil der geforderten fallbezogenen
Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt werden konnte.
Da somit
aufgrund völlig anderer Strukturen in der Sozialhilfe im allgemeinen und den
Krankheitskosten im speziellen eventuelle Prüfungsfeststellungen überhaupt
keine praktische Bedeutung mehr hätten, wurde auch von der Stadt Marburg an den
Hessischen Rechnungshof eindringlich appelliert, auf diese Prüfung zugunsten
anderer zukunftsrelevanterer Themen zu verzichten. Trotz der einmütigen Kritik
seitens der betroffenen Kreise und Städte als auch der kommunalen
Spitzenverbände hat der Hessische Rechnungshof an seinem Prüfauftrag
festgehalten und die Prüfung durchführen lassen.
Nach § 6
Abs. 1 ÜPKKG ist der nunmehr vorliegende Schlussbericht der
Stadtverordnetenversammlung bekanntzugeben und jeder Fraktion mind. eine
Ausfertigung auszuhändigen. Wie in der Vergangenheit bereits regelmäßig
praktiziert, wird hiermit der Schlussbericht – über das gesetzliche
Erfordernis hinaus – allen Stadtverordneten zur Verfügung gestellt.
Egon
Vaupel Dr.
Kerstin Weinbach
Oberbürgermeister Stadträtin
Anlage
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