Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/0649/2006

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

von dem Schlussbericht über die 99. Vergleichende Prüfung "Sozialhilfe: Krankheitskosten" durch den Hessischen Rechnungshof

 

Kenntnis zu nehmen.

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

 

Im Rahmen des Gesetzes zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) hatte der Präsident des Hessischen Rechnungshofes im März 2005 die 99. Vergleichende Prüfung „Sozialhilfe: Krankheitskosten“ angeordnet und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH in München mit der Durchführung, u.a. auch bei der Stadt Marburg, beauftragt. Prüfungsansatz sollte dabei sein, die Krankheitskosten von Sozialhilfeberechtigten und von Asylbewerbern für die Jahre 2000 bis 2003 hinsichtlich Rechtmäßigkeit, Sachgerechtheit und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen.

 

Daraufhin haben sämtliche in die Prüfung einbezogenen Städte und Kreise sowie die kommunalen Spitzenverbände Hessischer Landkreistag und Hessischer Städtetag gegen die Durchführung dieser Prüfung protestiert. Die Kritik erfolgte vor dem Hintergrund, dass die Krankheitskosten in der Sozialhilfe durch die seit dem 1.1.2004 geltenden Neuregelungen des SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) eine grundlegende Änderung erfahren hatten. Danach sind grundsätzlich die Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen entsprechende Kostenerstattung zuständig. Auch die Stadt Marburg hatte von dieser Regelung Gebrauch gemacht, so dass seit diesem Zeitpunkt praktisch keine eigene Abrechnung von Krankheitskosten für den betreffenden Personenkreis mehr erfolgt ist. Daher wären mögliche Erkenntnisse aus der Prüfung ohne jegliche praktische Relevanz.

 

Auch mit der Zusammenführung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe (Hartz IV-Gesetze) zum 1.1.2005 hatte es eine weitere gravierende Veränderung gegeben mit der konkreten Folge für die Stadt Marburg, dass mit der Überführung des größten Teils der früheren Sozialhilfeempfänger auf den Landkreis Marburg-Biedenkopf als zuständiger (optierender) Kommune die Stadt Marburg „nur“ noch für die Empfänger von Leistungen nach SGB XII (Sozialhilfe) zuständig ist. Mit dem Übergang des betreffenden Personenkreises wurden auch die entsprechenden Verwaltungsvorgänge an den neuen Träger abgegeben, so dass ein erheblicher Teil der geforderten fallbezogenen Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt werden konnte.

 

Da somit aufgrund völlig anderer Strukturen in der Sozialhilfe im allgemeinen und den Krankheitskosten im speziellen eventuelle Prüfungsfeststellungen überhaupt keine praktische Bedeutung mehr hätten, wurde auch von der Stadt Marburg an den Hessischen Rechnungshof eindringlich appelliert, auf diese Prüfung zugunsten anderer zukunftsrelevanterer Themen zu verzichten. Trotz der einmütigen Kritik seitens der betroffenen Kreise und Städte als auch der kommunalen Spitzenverbände hat der Hessische Rechnungshof an seinem Prüfauftrag festgehalten und die Prüfung durchführen lassen.

 

Nach § 6 Abs. 1 ÜPKKG ist der nunmehr vorliegende Schlussbericht der Stadtverordnetenversammlung bekanntzugeben und jeder Fraktion mind. eine Ausfertigung auszuhändigen. Wie in der Vergangenheit bereits regelmäßig praktiziert, wird hiermit der Schlussbericht – über das gesetzliche Erfordernis hinaus – allen Stadtverordneten zur Verfügung gestellt.

 

 

 

 

Egon Vaupel                                                                            Dr. Kerstin Weinbach

Oberbürgermeister                                                                 Stadträtin

 

 

 

Anlage  (gesondert gedruckt)

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen