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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0672/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
 

Der Bereich Stadtentwässerung bei der Stadt Marburg wird organisatorisch neu strukturiert. Hierzu werden folgende Maßnahmen zum 01.01.2007 umgesetzt:

 

1.      Der Gebührenhaushalt Stadtentwässerung (UA 7000) wird auf den Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg (DBM) übertragen. Hierzu wird ebenfalls die entsprechende Gebührenausgleichsrücklage zur zweckentsprechenden Verwendung auf den DBM übertragen.

 

2.      Das Vermögen am Kanalnetz wird in einer Größenordnung von rd. 34 Mio. EUR auf den DBM übertragen. Gleichzeitig übernimmt der DBM städtische Darlehensverpflichtungen i.H.v. rd. 29,7 Mio. Euro.

 

3.      Die Stadtwerke Marburg GmbH übernimmt die technische und kaufmännische Geschäftsbesorgung der Aufgabe „Stadtentwässerung” inklusive aller Neuinvestitionen. Dazu wird zwischen DBM und SWM ein entsprechender Geschäftsbesorgungsvertrag, der der Zustimmung des Magistrats bedarf, abgeschlossen.

 

4.      Zur Durchführung der technischen Betriebsführung wird das bisher beim Fachdienst Tiefbau für das Kanalnetz zuständige Personal auf der Basis tarif- und beamtenrechtlicher Bestimmungen per Personalgestellung bei der Stadtwerke Marburg GmbH eingegliedert.

 

5.      Die Stadtwerke Marburg GmbH ist verpflichtet, eine Rückübertragung des bei ihr aufgebauten Vermögens zu den jeweiligen Restbuchwerten an die Stadt Marburg oder den Abwasserverband Marburg vorzunehmen, sofern die Stadtverordnetenversammlung in der Zukunft eine entsprechende Umstrukturierung beschließt.

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

1.              Ausgangslage

 

In der Universitätsstadt Marburg wird die hoheitliche Aufgabe der Stadtentwässerung derzeit durch einen Regiebetrieb im Fachdienst Tiefbau wahrgenommen. Das Kanalnetz und die dazugehörigen Sonderbauwerke stehen im Eigentum der Stadt. Im Rahmen ihrer wasserrechtlichen Verpflichtungen betreibt die Stadt ein Abwassernetz von rd. 400 km Länge; die Hauptsammler und Kläranlagen betreibt der Abwasserverband Marburg (AVM).

 

Der Bereich „Stadtentwässerung” gehört zu den größten Ausgaben- und Kostenbereichen des städtischen Haushaltes. So beträgt der Einnahmen- und Ausgabenansatz für den Regiebetrieb „Stadtentwässerung” im UA 7000 im Verwaltungshaushalt 2006 rd. 9,8 Mio. €; der entsprechende Ausgabenansatz im Vermögenshaushalt beläuft sich in 2006 auf 0,8 Mio. €. Diese Kosten werden z.Zt. von mehreren Akteuren, wie Fachdienst Tiefbau, DBM, Stadtwerke Marburg GmbH (SWM) AVM und Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke (ZMW), verursacht, die gemeinsam für die Stadtentwässerung verantwortlich sind; eine effiziente Abwicklung wird dadurch erschwert.

 

Die größte jährliche Einzelposition mit über 5,4 Mio. € stellt die Umlage an den AVM dar, daneben erhalten jährlich der Fachdienst Tiefbau ca. 1,6 Mio. €, der DBM rd. 0,8 Mio. € und die SWM 0,04 Mio. € zur Sicherstellung eines geordneten Abwasserbetriebes; die restlichen Kosten sind kalkulatorische Kosten (Abschreibung und Verzinsung des Anlagevermögens) in Höhe von rd. 2 Mio. € sowie die Verwaltungskostenerstattung von ca. 0,4 Mio. € und die Abwasserabgabe von rd. 0,3 Mio. €. Die Vergütung für die Betriebsführung des ZMW i.H.v. rd. 0,35 Mio € trägt der AVM und finanziert sich aus der o.g. Verbandsumlage. Bei der Stadt und den städtischen Betrieben werden rd. 21,5 Vollzeitkräfte (Fachdienst Tiefbau: 5,5, DBM: 15, SWM: 1) für dieses Geschäftsfeld vorgehalten.

 

Bereits im Dezember 2003 hat der Verbandsvorstand des AVM die Kündigung des Betriebs- und Geschäftsführungsvertrages zwischen dem AVM und dem ZMW zum 31.12.2008 beschlossen und damit den Grundstein zu einer Neuausrichtung des Geschäftsfeldes „Stadtentwässerung“ gelegt. Zur Vorbereitung auf die zu diesem Zeitpunkt anstehenden Veränderungen sollen daher bereits jetzt die im Beschlusstenor genannten Schritte eingeleitet werden.

 

 

2.              Chancen, rechtlicher Rahmen

 

Die Organisationsformen in der kommunalen Abwasserbeseitigung sind vielfältig. Nach § 52 des Hessischen Wassergesetzes ist die Abwasserbeseitigung eine hoheitliche Aufgabe der Gemeinde und zählt nicht im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Körperschaftssteuergesetz „zu Betrieben gewerblicher Art”; gemäß § 18a Wasserhaushaltsgesetz ist jedoch die Einschaltung eines Dritten bei der Abwasserbeseitigung ausdrücklich erlaubt.

 

Die Vermögensübertragung auf einen Dritten kann im Rahmen einer Beleihung auf einen kommunalen Träger erfolgen, um sowohl Grunderwerbs- und Umsatzsteuer zu sparen als auch den sogenannten Verwaltungsträger (z.B. einen Eigenbetrieb) selbstständig und im eigenen Namen handeln zu lassen. Im Rahmen der Beleihung können z.B. Rückfallklauseln für den Insolvenzfall und die Zuständigkeit der städtischen Gremien für die Gebühren- und Satzungsregelungen festgelegt werden.

 

Die Neuausrichtung soll genutzt werden, um die Aktivitäten im Geschäftsfeld Abwasser zu bündeln und den vielerorts bereits umgesetzten Prozess der Integration von Abwasser und sonstiger Infrastrukturdienstleistungen bei der SWM voranzutreiben, sowie den DBM als Eigenbetrieb zu stärken und dessen Arbeitsplätze im Geschäftsfeld Abwasser zukunftsfähig zu sichern. Beide Betriebe erhalten damit die Chance, das Geschäftsfeld Abwasser aufzubauen, um Synergieeffekte innerbetrieblich zu nutzen und um im Wettbewerb um weitere Märkte (z.B. Betriebs- und Geschäftsführung des AVM zum 01.01.2009) Referenzen und Know-how vorweisen zu können.

 

 

3.              Zu den einzelnen Beschlusspunkten

 

3.1              Übertragung des Gebührenhaushalts auf DBM

 

Mit der Übertragung des bisher im städtischen Haushalt geführten Unterabschnitts 7000 (Stadtentwässerung) – einschl. der zweckgebundenen Gebührenausgleichsrücklage i.H.v. derzeit rd. 4,7 Mio. EUR - auf den Eigenbetrieb DBM werden künftig sämtliche Kosten und Erlöse dieses Bereiches in den Wirtschaftsplänen und Jahresabschlüssen des DBM – und damit nach kaufmännischen Gesichtspunkten – abgebildet. Das Volumen des städtischen Haushalts vermindert sich entsprechend der o.g. Größenordnungen. Unabhängig davon bleibt die finanzwirtschaftliche Gesamtverantwortung der städtischen Gremien erhalten, da sowohl Wirtschaftspläne als auch Jahresabschlüsse des DBM von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen sind.

 

Gleiches gilt für die satzungsrechtlichen Grundlagen der Gebühren- und Beitragsregelungen als auch der technischen Bestimmungen der Entwässerungssatzung, die ebenfalls unverändert von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen sind.

 

 

3.2              Vermögens- und Schuldenübertragung auf DBM

 

              Verbunden mit der haushaltstechnischen Übertragung des UA 7000 auf den DBM einschl. der kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen und Verzinsung des Anlagekapitals) ist auch die buchmäßige Übertragung des mit dem Kanalnetz verbunden Vermögens auf den DBM sinnvoll, so dass das Vermögen in der dortigen Anlagenbuchhaltung ausgewiesen und in der Bilanz aktiviert wird. Da der DBM als rechtlich unselbstständige Einrichtung eigentumsrechtlich der Stadt Marburg zugeordnet ist, ist mit dieser Maßnahme keine Änderung der rechtlichen Eigentümerschaft verbunden.

 

Das Kanalvermögen wird bei der Kämmerei mit einem Wert i.H.v. rd. 34 Mio. EUR geführt, von dem bislang die Abschreibungen und die Verzinsung des Anlagekapitals für den UA 7000 berechnet worden sind. Dieser Wert bildet somit die Grundlage für die buchmäßige Vermögensübertragung auf den DBM. Da erstmalig eine nach kaufmännischen Grundsätzen zu erfolgende Ausweisung des Vermögens in einer Anlagenbuchhaltung und dessen bilanzielle Aktivierung vorgenommen werden soll, ist eine enge Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer erforderlich, wobei dann der endgültige Wert festgeschrieben wird.

 

Als Äquivalent für die Vermögensübertragung sollen bislang städtische Darlehensverpflichtungen i.H.v. rd. 29,7 Mio. EUR ebenfalls auf den DBM übertragen werden, die bisher über die kalkulatorischen Kosten im UA 7000 bedient wurden. Damit entfallen einerseits zwar die Zuführungen der kalkulatorischen Kosten zum Einzelplan 9, andererseits sinkt aber gleichzeitig die Belastung aus der Bedienung der im städtischen Haushalt abgebildeten Darlehen in einer entsprechenden Größenordnung.

 

Eine Übertragung von Darlehensverpflichtungen in Höhe der gleichzeitig übertragenen Vermögenswerte kommt im Übrigen nicht in Betracht, da ein Teil des Vermögens durch Zuschüsse und Beiträge Dritter, also nicht durch originäre Mittel der Stadt Marburg, finanziert worden ist.

 

 

3.3              Geschäftsbesorgung durch SWM

 

              Der Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages für das Geschäftsfeld „Stadtentwässerung” dient der Verfestigung der engen Zusammenarbeit zwischen DBM und SWM, wie dies bereits im Bereich der Entsorgung und des Tiefbaus praktiziert wird, und ermöglicht zudem zusätzliche Synergien zu nutzen. Dies geschieht vor allem durch eine enge Abstimmung von Versorgungs- und Entsorgungsaktivitäten und führt z.B. zu einem verbesserten Außenauftritt bei der Akquisition von wasserwirtschaftlichen Dienstleistungen in der Region.

 

Damit die aufgrund der bereits vorhandenen Fachkompetenz bei der SWM sich ergebenden Netzsynergien genutzt werden können, werden zukünftig die Neuinvestitionen in das Kanalnetz durch die SWM geplant und über dessen Wirtschaftsplan finanziert. Dadurch wird sukzessive das Anlagevermögen auf die SWM übergehen. Dabei wird auch dem Gedanken Rechnung getragen, dass die Neuinvestitionen dort geplant und realisiert werden, wo die dafür erforderliche fachliche Kompetenz angesiedelt ist. Zudem wird eine größere Flexibilität in der Finanzierung notwendiger Investitionen erreicht, die bislang im kameralen Haushalt den Zwängen der Gesamtfinanzierung des Haushalts unterlegen sind.

 

Vergaberechtlich erfolgt der Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrages mit der SWM als ausschreibungsfreies „Inhouse-Geschäft”.

 

 

3.4              Personalgestellung an SWM

 

              Die Eingliederung des zuständigen Personals des Fachdienstes Tiefbau in den Netzbetrieb der SWM dient der konsequenten Umsetzung des Bündelungsgedankens in Bezug auf die Aufgaben „Stadtentwässerung” und „Technische Infrastrukturdienstleistungen”, wie Gas, Wasser, Strom, Fernwärme und Datennetze. Damit kann die Aufbau- und Ablauforganisation für diese städtischen Netzdienstleistungen bei der SWM in deren Unternehmensbereich „Netzbetrieb” zentralisiert und vereinfacht werden. Die zu gestellenden MitarbeiterInnen des Fachdienstes Tiefbau finden im Unternehmensbereich „Netzbetrieb” alle technischen und kaufmännischen Funktionen und Ausstattungen vor, die sie für die reibungslose Fortführung ihrer Tätigkeit benötigen. Damit die Arbeitsfähigkeit vollumfänglich ermöglicht werden kann, muss gleichzeitig die Nutzung der notwendigen GIS-Infrastruktur gewährleistet werden.

 

Die nach § 4 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Allgemeiner Teil - bzw. § 123 a Beamtenrechtsrahmengesetz mögliche Form der Personalgestellung soll gewählt werden, damit die von der Umstrukturierung Beschäftigten ihren jeweiligen arbeits- bzw. beamtenrechtlichen Status als MitarbeiterInnen der Stadt Marburg behalten und weiterhin aus dem städtischen Haushalt finanziert werden. Hierfür erstattet DBM die entsprechenden Personalkosten aus dem dort geführten „Gebührenhaushalt“ an die Stadt. Gleiches gilt im Übrigen für weiterhin anfallende Kosten für diverse Dienstleistungen der Stadtverwaltung (Verwaltungskostenerstattung).

 

 

 

 

3.5  Rückübertragungsoption des Vermögens

 

Ein wichtiges Ziel dieser Neustrukturierung ist, wie bereits eingangs erwähnt, die beim AVM durch das Auslaufen des Betriebs- und Geschäftsführungsvertrages mit dem ZMW zum 01.01.2009 anstehende Veränderung. Mit den im Beschlusstenor vorgeschlagenen Maßnahmen soll die SWM in die Lage versetzt werden, im Ausschreibungswettbewerb oder auch anderweitig die bislang vom ZMW erbrachten Dienstleistungen zu übernehmen und damit die Wertschöpfung daraus nach Marburg zu holen.

 

Darüber hinaus soll der AVM, der mit dazu beiträgt, dass die Mitglieder mit die günstigsten Abwassergebühren im gesamten Landkreis Marburg-Biedenkopf aufweisen, perspektivisch weiter gestärkt werden. Eine dieser Optionen wäre, dass alle Mitglieder ihr Kanalnetz in den Verband einbringen und somit der Verband nicht nur für die Klärung, sondern auch für die Sammlung der Abwässer zuständig würde. Um eine solche Option, zu der es im Übrigen noch keinerlei Beschlusslage der Verbandsgremien oder der Gremien der Mitglieder gibt, gleichwohl offen zu halten, soll die SWM verpflichtet werden, das zunächst bei ihr aufgebaute Vermögen im Falle einer entsprechenden Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung auf den Verband oder die Stadt Marburg rückzuübertragen. Damit werden die strategischen Möglichkeiten erhalten, die sich für den Verband und seine Mitglieder nach dem Auslaufen des Betriebs- und Geschäftsführungsvertrages mit dem ZMW ergeben könnten.

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

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