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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/0674/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss  wird gebeten zu beschließen:

 

1.      Gem. § 100 Abs. 1 HGO wird einer außerplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 5720/7152 „Defizitabdeckung Bäder 2005“ bis zur Höhe von 83.000 €  zugestimmt.

 

2.      Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Mehreinnahmen                      von 30.000 € bei der HSt. 2250/1720 „Gastschulbeiträge                     von 13.000 € bei der HSt. 2300/1720 „Gastschulbeiträge“                von 40.000 € bei der HSt. 2400/1720 „Gastschulbeiträge“

 

3.      Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Das Ergebnis des Jahresabschlusses der Bäder der Stadt Marburg zum 31.12.2005 weist – zunächst – einen Jahresfehlbetrag von 82.908,25 € aus. Dieser resultiert im Wesentlichen aus verminderten Umsätzen wegen des schlechten Wetters im Sommer 2005 und aus gestiegenen Energiepreisen.

 

Der Fehlbetrag kann nicht aus dem Eigenkapital gedeckt werden; es würde sich ein negativer Eigenkapitalausweis ergeben.

 

Ursprüngliche Absicht des Magistrats war es, den Fehlbetrag aus dem Haushalt 2007 auszugleichen und deshalb der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagen, eine entsprechende, im Verwaltungsentwurf bei der HSt. 5720/7152 bereits ausgewiesene Veranschlagung vorzunehmen.

 

Der Verlust 2005 wurde deshalb bereits bei der Aufstellung des Jahresabschlusses als Forderung gegen die Stadt Marburg eingebucht. Die Bilanz wird damit ausgeglichen.

 

Der Wirtschaftsprüfer erkennt diese Forderung gegen die Stadt jedoch nicht als hinreichend substantiiert an, um einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu erteilen, solange kein entsprechender Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vorliegt.

 

Es bleibt damit nur die Möglichkeit, den Defizitausgleich 2005 noch im Jahre 2006 außerplanmäßig zu beschließen. Der Abschluß 2005 könnte dann – mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerkt des Wirtschaftsprüfers versehen - in das parlamentarische Verfahren gegeben werden.

 

Die im Verwaltungsentwurf 2007 vorgesehene Veranschlagung kann dadurch zur 2. Lesung wieder rückgängig gemacht werden.

 

Die zur Deckung der Ausgabe herangezogenen Mehreinnahmen bei den Gastschulbeiträgen sind durch mehr Gastschüler und höhere Beiträge als geplant entstanden. Die unechte Deckungsfähigkeit mit den Ausgaben für Gastschulbeiträge ist bereits berücksichtigt.

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

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