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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der CDU-Fraktion - VO/0502/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die den Eltern bei Anträgen auf Fahrtkosten lt. Hess. Schulgesetz von der Stadt vorgerechneten kürzesten zumutbaren Fußwege werden zusammen mit den Elternbeiräten  bei der Schulwegeplanung in Übereinstimmung gebracht. Es wird insbesondere darauf geachtet, dass von den Eltern als zumutbar beurteilte Fußweg aufgrund von besonderen Gefahren auf diesen Wegen nicht mehr in die Berechnung eingehen.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Bei der Berechnung der kürzesten zumutbaren Fußwege werden vom Schulamt auch Wege angerechnet, die besondere Gefahren für jüngere Kinder darstellen. Es handelt sich insbesondere um Fußwege, die längere Strecken durch einsames Waldgelände führen, die topographisch problematisch (sehr steil) sind, auf denen kein Winterdienst gegeben ist. Gerade wenn mehrere dieser Komponenten zusammentreffen, bestehen auch an Tagen ohne Schnee- und Eisglätte erhebliche Gefahren. Es ist nicht zu verantworten, Schüler und Schülerinnen auf solche Schulwege zu schicken.

 

 

gez.

Hannelore Gottschlich

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