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Ratsinformation
Antrag der CDU-Fraktion - VO/0502/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion betr. Schulwegeplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der CDU-Fraktion
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Bäder
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Vorberatung
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22.11.2001
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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30.11.2001
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
den Eltern bei Anträgen auf Fahrtkosten lt. Hess. Schulgesetz von der Stadt
vorgerechneten kürzesten zumutbaren Fußwege werden zusammen mit den
Elternbeiräten bei der
Schulwegeplanung in Übereinstimmung gebracht. Es wird insbesondere darauf
geachtet, dass von den Eltern als zumutbar beurteilte Fußweg aufgrund von
besonderen Gefahren auf diesen Wegen nicht mehr in die Berechnung eingehen.
Sachverhalt
Begründung:
Bei der
Berechnung der kürzesten zumutbaren Fußwege werden vom Schulamt auch Wege
angerechnet, die besondere Gefahren für jüngere Kinder darstellen. Es handelt
sich insbesondere um Fußwege, die längere Strecken durch einsames Waldgelände
führen, die topographisch problematisch (sehr steil) sind, auf denen kein
Winterdienst gegeben ist. Gerade wenn mehrere dieser Komponenten
zusammentreffen, bestehen auch an Tagen ohne Schnee- und Eisglätte erhebliche
Gefahren. Es ist nicht zu verantworten, Schüler und Schülerinnen auf solche
Schulwege zu schicken.
gez.
Hannelore
Gottschlich