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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der MBL-Fraktion - VO/0713/2006

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Der Magistrat der stadt Marburg wird aufgefordert, bei der zuständigen Behörde zu erwirken, dass

 

  1. Auf der B 3a, Stadtautobahn, regelmäßig in kürzeren Abständen in beiden Fahrtrichtungen Geschwindigkeitskontrollen im Bereich der 100 km/h-Begrenzung durchgeführt werden, ggf. unter Einrichtung stationärer Messeinsichtungen;

 

  1. Jeweils zu Beginn der 100 km/h-Begrenzung in südlicher und nördlicher Fahrtrichtung Hinweisschilder aufgestellt werden, die auf Geschwindigkeitsmessungen hinweisen.

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Zu 1.:  

Beobachtungen über mehrere Monate hinweg führten zu der Erkenntnis, dass die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im Bereich des Bebauungsgebietes der Stadt Marburg kaum eingehalten werden. LKW (zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h) fahren meist mit einer Geschwindigkeit von ca. 90 km/h, nicht selten auch bis 100 km/h.

Der weitaus größte Teil der PKW (durch Begrenzung zul. Höchstgeschwindigkeit 100 km/h) wird mit einer Geschwindigkeit von ca. 110-115 km/h, in nicht wenigen Fällen auch erheblich schneller (ca. 130 km/h) gefahren.

Die von vielen Seiten angeprangerte erhöhte Lärmbelästigung durch den Verkehr auf der Stadtautobahn würde durch Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten vsl. um einen Anteil vermindert, der anderseits durch eine in nächster Zeit offenbar nicht durchsetzbaren Begrenzung auf 80 km/h (LKW 60 km/h) erhofft würde.

 

Zu 2.:

Erfahrungen in anderen kommunalen Bereichen haben gezeigt, dass ein entsprechender Hinweis auf Geschwindigkeitsmessungen (Radarkontrollen) durchaus eine psychologische Wirkung auf die Kraftfahrer dahingehend hat, dass diese vermehrt mit Kontrollen rechnen und ihre Fahrgeschwindigkeit dementsprechend anpassen.

 

 

 

Heinz Ludwig                                                  Dr. Hermann Uchtmann

 

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