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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0738/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufnahme eines Darlehens aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B
hier: Schulbaupauschale 2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Verfasser*in:
- Michael Hagenbring
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Entscheidung
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Anhörung
|
|
|
21.11.2006
|
Beschlussvorschlag
Der
Magistrat wird gebeten zu beschließen:
Zur Finanzierung von Schulbauinvestitionen wird bei
der Landesbank Hessen-Thüringen ein Darlehen mit verkürzter Ansparzeit aus dem
Hessischen Investitionsfonds – Abt. B – i. H. v. 525.000,-- € aufgenommen. Das
Darlehen weist folgende Konditionen auf:
Zinssatz:
Das Darlehen
ist zinsfrei.
Tilgung:
In 40 gleichen
Halbjahresraten von je 13.125,-- €
Ansparverpflichtung:
20
% der Darlehenssumme vor Auszahlung des Darlehens. Dies entspricht 105.000,-- €
(8 Halbjahresraten i. H. v. 13.125,-- €)
Sonderbeitrag:
Bei
einer vorzeitigen Auszahlung des Darlehens, vor Ablauf der regulären Ansparzeit
von vier Jahren, sind für jedes Jahr 2,50% der Darlehenssumme im Anschluss an die
vertragliche Tilgungszeit zu erbringen.
Dem Haupt- und Finanzausschuss ist von diesem
Beschluss Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Die
Stadt Marburg erhält auch in diesem Jahr wieder eine Schulbaupauschale. Sie
dient der nichtprojektgebundenen Förderung von Investitionen im Schulbereich
und beträgt insgesamt 1.418.000,-- €. Davon werden 893.000,-- € als
pauschalierte Zuweisung gewährt, der Rest i. H. v. 525.000,-- € als zinsloses
Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B.
Da
das Darlehen zinslos ist, ist es trotz der zu leistenden Ansparraten und des
evtl. zu erbringenden Sonderbeitrages immer noch günstiger als ein Kredit vom
allgemeinen Kapitalmarkt, so dass es auf jeden Fall in Anspruch genommen werden
sollte.
Die
haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Darlehensaufnahme sind erfüllt.
Egon
Vaupel
Oberbürgermeister
Finanz. Auswirkung
Auswirkungen
Die
Vorlage hat die nachfolgenden Auswirkungen:
1.
Einmalkosten:
keine
2.
Folgekosten:
Ausgaben Vermögenshaushalt |
lfd. Jahr |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
Ansparraten |
26.250 € |
26.250 € |
26.250 € |
26.250 € |
0 € |
0 € |
Tilgung |
0 € |
0 € |
0 € |
0 € |
26.250 € |
26.250 € |
Summe Ausgaben
VWH |
26.250 € |
26.250 € |
26.250 € |
26.250 € |
26.250 € |
26.250 € |
Einnahmen Vermögenshaushalt |
lfd. Jahr |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
Darlehensauszahlung |
0 € |
0 € |
0 € |
0 € |
525.000 € |
0 € |
Summe Einnahmen
VMH |
0 € |
0 € |
0 € |
0 € |
525.000 € |
0 € |
3.
Weitere Auswirkungen:
keine
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen