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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0753/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Denkt der Magistrat daran, auf Grund der enorm positiven Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen die Erhöhung der Grundsteuer B zurückzunehmen?

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Sachverhalt

Es ist richtig, daß die Gewerbesteuer sich 2006 bisher sehr positiv entwickelt hat und die berechtigte Hoffnung besteht, daß sie auch bis zum Jahresende auf diesem Niveau bleiben wird.

 

Trotzdem kann der Magistrat die Erhöhung der Grundsteuer B nicht zurücknehmen.

 

Die Hebesätze von Grundsteuer und Gewerbesteuer werden jährlich in der Haushaltssatzung beschlossen. Das ist aber eine originäre und nicht delegierbare Angelegenheit der Stadtverordnetenversammlung.

 

Der Magistrat kann deshalb nicht das zurücknehmen, was die Stadtverordneten-versammlung in der Haushaltssatzung 2006 beschlossen hat. Möglich wäre das nur durch einen Nachtragshaushalt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich jedoch in seiner Sitzung am 19. September 2006 in Kenntnis der derzeitigen Entwicklung darauf verständigt, das Jahr 2006 ohne Nachtragshaushalt abzuwickeln.

 

Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, daß der Abbau von Schulden und der Aufbau der Rücklage außer durch eine sparsame Ausgabepolitik nur durch Einnahmen und nicht durch Mindereinnahmen zu erreichen ist.

 

 

Sollte die Frage so gemeint sein, daß gefragt wird, ob der Magistrat daran denkt, der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagen, daß diese beim Haushalt 2007 ihren Beschluß aus 2006 wieder rückgängig macht, so wäre diese Frage mit „nein“ zu beantworten.

 

Das ergibt sich auch aus dem „Verwaltungsentwurf“ des Haushalts 2007, der den Stadtverordneten in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2006 ausgehändigt worden war und der angesichts der derzeit abschätzbaren Finanzlage den Beschluß 2006 zur Grundsteuer auch für 2007 berücksichtigt.

 

 

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