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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0759/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Henning Köster (Nr. 21 10/2006)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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|
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13.10.2006
|
Beschlussvorschlag
Hält der
Oberbürgermeister das Vorgehen der Polizei gegen 17 jungen Männer aus dem
Umfeld der gewaltlos anarchistischen APPD während einer Geburtstagsfeier am
24.09.2006 für angemessen und verhältnismäßig oder beunruhigt ihn der Gedanke,
dass Polizei und Staatsschutz wohlmöglich nicht zwischen gewaltlosen
Anarchisten und gewaltbereiten Neonazis unterscheiden können oder gar im
vorliegenden Fall vielleicht gar nicht wollen?
Sachverhalt
Gemäß
§ 86 a StGB wird bestraft, wer Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
verwendet. Kennzeichen sind u. a. Parolen und Grußformen. Den Kennzeichen
stehen solche gleich, die ihnen zum verwechseln ähnlich sind.
Es
spielt dabei keine Rolle, welche Person oder welcher Personenkreis gegen das
Gesetz verstößt.
Dadurch
gibt es vor dem Gesetz auch keine Unterscheidung zwischen Anarchisten und
Neonazis.
Die
Frage des Einschreitens der Angemessen- und Verhältnismäßigkeit ist aus diesem
Grund ausschließlich Angelegenheit der Strafverfolgungsbehörden.
Nach
dem Rechtsstaatsprinzip ist eine Kommentierung des Oberbürgermeisters weder
hilfreich noch opportun.
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