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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0509/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.   Die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes 24/7 „Marbach“ wird gem. § 2 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst den Wohnungsbaubereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 24/4.

2.   Die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 24/4, 8. Änderung, wird gem. § 2 BauGB für den Bereich „Bienenweg“ beschlossen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Grund der Bebauungsplanaufstellung

 

Zu 1.)      In der Stadtverordnetenversammlung am 15.08.01 wurde der städtebauliche Rahmenplan Marburg-Marbach als Grundlage für weitere Planungsschritte beschlossen. In der Situationsanalyse der Rahmenplanung wird festgehalten, dass der Stadtteil aufgrund der bereits relativ hohen städtebaulichen Dichte und im Hinblick auf das bestehende Straßen- und Kanalnetz im bebauten Bereich keine nennenswerte Nachverdichtung erfahren sollte. „Gerade die Gebiete rund um den Hasenküppel laufen Gefahr durch allzu massive bauliche Begehrlichkeiten sich zukünftig in eine nicht mehr verträgliche Siedlungsstruktur zu wandeln.“

 

Hervorgehoben wird auch die Bedeutung des Schutzes und der Vernetzung vorhandener grünräumlicher Strukturen. „So stellen sich nicht zu verbauende Talauen, wie auch freizuhaltende Höhenzüge bzw. die für Marbach charakteristischen Küppel als landschaftsplanerisches Potential dar, ....“

 

Auf der Grundlage der Situationsanalyse wurden Entwicklungsziele – als oberstes die Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität formuliert. Zur Erreichung der festgelegten Entwicklungsziele „Erhaltung und Stabilisierung/Verknüpfung naturräumlicher Potentiale und Qualitäten“ und der „Verhinderung von städtebaulich nicht wünschenswerter Nachverdichtung“ wird die Neuaufstellung des einfachen Bebauungsplanes "Marbach" vorgeschlagen. Der derzeitige Bebauungsplan erscheint nicht geeignet, die angestrebten Ziele planungsrechtlich in vollem Umfang zu unterstützen.

 

 

Zu 2.)      Der Bereich zwischen Emil-von-Behring-Straße und Bienenweg wird im Rahmenplan im Kapitel Ortsmitte noch einmal vertiefend untersucht und beurteilt. Hier wird die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes zur Vermeidung von weiterer Siedlungstätigkeit im Talauengebiet dringend vorgeschlagen. Zum einen besteht die Möglichkeit, den für Marbach charakteristischen Grünzug zumindest in wichtigen zusammenhängenden Bereichen zu erhalten, zum anderen ist dieser Bereich als wichtige Frischluftschneise für die Marburger Nordstadt (s. Klimagutachten der Stadt Marburg) in ihrer Funktion zu erhalten und von weiterer luftabflusshemmender Bebauung freizuhalten. Aufgrund dieser speziellen Problematik soll hier ein vom restlichen Plangebiet abgekoppelter qualifizierter Bebauungsplan parallel erarbeitet werden.

 

 

Die Aufstellung der beiden Bebauungspläne stellt die konsequente Weiterentwicklung der Rahmenplanung Marbach dar. Die städtebaulichen und siedlungsökologischen Entwicklungsziele in der Innenentwicklung Marbachs sollen über die Bauleitplanung planungsrechtlich abgesichert werden.

 

 

Ziel der Planaufstellung

 

Die in der Rahmenplanung beschlossenen Entwicklungsziele sind über den derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan nicht planungsrechtlich abzusichern. Der seit 1972 rechtskräftige Bebauungsplan weist z. B. lediglich Baugrenzen zum Straßenraum, nicht aber zu den rückwärtigen Grundstücksbereichen aus. Damit können z. B. unerwünschte großflächige Nachverdichtungen und die Vernichtung ortsbildprägender, ökologisch hochwertiger Grünbestände auf den Grundstücken nicht verhindert werden.

 

Ziel einer Bebauungsplanaufstellung muss es sein, eine möglichst umfassende planungsrechtliche Absicherung der städtebaulichen und siedlungsökologischen Rahmenplanziele zu erreichen. Die Siedlungsentwicklung in der bebauten Ortslage von Marbach ist weitestgehend abgeschlossen. Planungsziele können demzufolge nicht mehr idealtypisch umgesetzt werden, sondern müssen sich dem Bestand anpassen. In einer Bebauungsplanänderung und –ergänzung muss es also darum gehen, den jetzt bestehenden Charakter Marbachs so weit wie möglich zu erhalten, im kleineren Rahmen Weiterentwicklung zu ermöglichen und unerwünschte Entwicklungen möglichst auszuschließen.

 

Zu 1.)      Da die Ortslage Marbachs nahezu vollständig bebaut ist, kann und soll der bestehende Bebauungsplan in seinen Kernaussagen nicht geändert werden. Es sollen lediglich ergänzende, umsetzungsorientierte Festsetzungen getroffen werden, die die Rahmenplanziele planungsrechtlich unterstützen. Dies soll über einen, den rechtskräftigen Bebauungsplan ergänzenden, nicht ersetzenden einfachen Bebauungsplan erfolgen, der lediglich eine Festsetzung beinhaltet. Als geeignete Festsetzung erscheint hier die Festlegung der „hinteren“ Baugrenze, um Grünstrukturen, die sich auf rückwärtigen Grundstücksbereichen gebildet haben, zu schützen und großflächige Bauvorhaben zu verhindern.

 

Entgegen der Empfehlung des Rahmenplanes verschiedene kleinere qualifizierte Bebauungspläne zu erstellen, die die aus Sicht des Rahmenplanes besonders störungsanfälligen Siedlungsbereiche abdecken und sichern sollen, wird vorgeschlagen, den Innenbereich des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 24/4 mit Ausnahme 24/4, 3. Änderung (B.-Plan „Falkenweg“) und 24/4, 6. Änderung (B-Plan "Hasenküppel") mit einem einfachen Bebauungsplan zu überplanen. Grund hierfür sind verschiedene Bauanfragen bzgl. Neubebauung, die sich auf die gesamte Ortslage verteilen und natürlich sollen auch hier die nicht erwünschten Effekte, wie zu starke Verdichtung und Zerstörung zusammenhängender Grünbereiche verhindert werden.

 

Zu 2.)      Der Bereich Bienenweg wird aus der Gesamtbetrachtung ausgenommen, da hier aufgrund der vorhandenen Frischluftschneise restriktivere Festsetzungen getroffen werden müssen, die bis zur kompletten Freihaltung von derzeitigen Baugrundstücken reichen kann, um die wichtige Funktion dieses Bereiches aufrecht erhalten zu können. Die Aufgabe verlangt eine vertiefte Bearbeitung der einzelnen Grundstücksbereiche. Es kann auch erwartet werden, dass hier aufgrund der restriktiven Festsetzungen ein größeres Konfliktpotential bei der Erarbeitung des Bebauungsplanes besteht.

 

 

Beide Bebauungspläne sollen parallel aufgestellt und erarbeitet werden. Die Bebauungspläne beschränken sich auf die bebaute Ortslage und sollen die Rahmenplanziele Schutz und Vernetzung der wichtigen Grünbereiche und Verhinderung unerwünschter Nachverdichtung im Innenbereich planungsrechtlich unterstützen und die derzeitigen Siedlungsgrenzen definieren.

 

Weder die in der Rahmenplanung vorgeschlagene Siedlungserweiterung im Bereich oberer Rotenberg noch die in der Stadtverordnetenversammlung beschlossene weitere Untersuchung möglicher Siedlungserweiterungsflächen „Auf der Eich“ und „Höhenweg“ sollen hier behandelt werden. Die Untersuchung/Gegenüberstellung der zur Disposition stehenden Siedlungserweiterungsbereiche ist als gesonderte Planung zu sehen. Die in den Bebauungsplänen Marbach und Bienenweg anstehende Innenbereichsüberplanung sollte nicht durch die Behandlung von Siedlungserweiterungsflächen im Außenbereich überfrachtet werden.

 

 

Abgrenzung der Bebauungspläne

 

Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan 24/4 mit den verschiedenen Änderungen umfasst bis auf kleinere Planbereiche im Nordwesten die gesamte bebaute Ortslage Marbachs und besonders im nördlichen Bereich noch große Flächen im unbebauten Außenbereich.

 

Zu 1.)      Der neu aufzustellende einfache Bebauungsplan Marbach beschränkt sich auf die Grenzen der bebauten Ortslage. Die Abgrenzung wurde gewählt, um die Innenbereichsplanung entsprechend der Ziele des Rahmenplanes (Schutz der Grünstrukturen und Verhinderung von weiterer Verdichtung) sowie eine klare Definition des derzeitigen Ortsrandes erarbeiten zu können. Weitere Siedlungserweiterungen obliegen künftigen Planverfahren.

 

In dem Bebauungsplanbereich Marbach einbezogen sind die Änderungsbereiche 24/4, 1., 4., 5. und 7. Änderung. Ausgenommen sind die Änderungsbereiche 24/4, 6. Änderung Hasenküppel, in dessen Geltungsbereich derzeit ein kleineres Wohngebiet entwickelt wird und 24/4, 3. Änderung, in dessen Geltungsbereich ein rechtskräftiger Bebauungsplan mit ausreichender Festsetzungstiefe besteht. Auch die Bebauungspläne 24/5 und 24/6 werden nicht mit überplant, da die hier getroffenen Festsetzungen anders als im Bebauungsplan 24/4 keine großflächigen Bebauungen der Grundstücksbereiche zulassen.

 

Der Bereich der Behringnachfolgefirmen wurde ebenfalls nicht in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Marbach mit einbezogen. Eine Überplanung der Firmengelände steht zur Zeit nicht an und würde auch den Rahmen des vorgesehenen Bebauungsplaninhaltes sprengen. Bei Bedarf ist hier ein gesondertes Bauleitplanverfahren durchzuführen.

 

Zu 2.)      Der Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Bienenweg befindet sich im klimaökologisch bedeutsamen Talauenbereich und wird von der Straße Emil-von-Behring-Str., Bienenweg und Brunnenstraße begrenzt. Die Abgrenzung erfolgt in Übereinstimmung mit den Aussagen des Klimagutachtens der Stadt Marburg.

 

 

Verfahren

 

Durch die Planänderungen sollen die Grundzüge des jetzt rechtskräftigen Bebauungsplanes 24/4 nicht berührt werden.

 

Der Unterschied zwischen „einfachem“ und „qualifiziertem“ Bebauungsplan liegt darin, dass nach Rechtskraft des „qualifizierten“ Bebauungsplanes Bienenweg aufgrund der abschließenden (qualifizierten) Festsetzungen der alte Bebauungsplan in diesem Teilbereich von dem neuen Bebauungsplan ersetzt wird, der „einfache“ Bebauungsplan „Marbach“ jedoch lediglich als Ergänzung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 24/4 dient. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich in diesem Fall zunächst nach den Festsetzungen des jüngeren, „einfachen“ Bebauungsplanes (Definition der Bauzonen), in allen anderen planungsrechtlichen Fragen ist der weiterhin rechtskräftige Bebauungsplan 24/4 rechtsverbindlich.

 

Beide Bebauungspläne sollen im zweistufigen Verfahren (frühzeitige Bürger- und Trägeranhörung und nachfolgende Offenlage) durchgeführt werden, um insbesondere dem Ortsbeirat und den Marbacher Bürgern ausreichend Gelegenheit zur Meinungsäußerung und Mitarbeit zu geben.

 

Die Bebauungspläne sollen auch in enger Zusammenarbeit mit der UNB erstellt werden, da ein Schwerpunkt der Bauleitplanung den Schutz und Weiterentwicklung ökologisch wertvoller Grünbestände im bebauten Bereich darstellt.

 

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