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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0765/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für die Straßensicherheit der Kinder in den städtischen Kindergärten und Schulen wird versucht zu sorgen, indem Verkehrsschilder mit Aufforderung zur Temporeduzierung und zu erhöhter Achtsamkeit an den nahe gelegenen Straßen der Einrichtungen angebracht sind. Bei den Einrichtungen der freien Träger scheinen diese Schilder gänzlich zu fehlen - jedenfalls fehlen sie bei einigen Einrichtungen definitiv. Wie kommt das?

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Sachverhalt

Bei der Aufstellung von Verkehrszeichen wird nicht unterschieden, ob die Stadt oder ein freier Träger Betreiber der Einrichtung ist.

 

Fast alle Einrichtungen befinden sich in Tempo 30-Zonen, sind mit dem Verkehrszeichen 136 „Kinder“ und einem entsprechenden Zusatzzeichen (z.B. Kindergarten) beschildert und/oder nicht unmittelbar an Verkehrsstraßen gelegen.

 

Sollten an bestimmten Einrichtungen zusätzliche Maßnahmen als erforderlich angesehen werden, wird gebeten, die Straßenverkehrsbehörde entsprechend zu informieren. Von dort erfolgt dann in Abstimmung mit dem regionalen Verkehrsdienst der Polizei eine Überprüfung.

 

 

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