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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0773/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung  wird gebeten zu beschließen:

  

            Die Stadt Marburg übernimmt gemäß § 104 Abs. 2 i. V. mit § 51 Ziff. 15 HGO eine Ausfallbürgschaft für die Gemeinnützige Wohnungsbau GmbH (GeWoBau) bis zur Höhe von 374.000 €.

 

Die Bürgschaft dient der Finanzierung eines weiteren Photovoltaik-Projekts.

 

Zur Sicherstellung einer tragfähigen Finanzierung wird ausnahmsweise auf eine Bürgschaftsprovision verzichtet.

 

Die Bürgschaft bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hatte Ende 2002 die GeWoBau beauftragt, Photovoltaik-Anlagen zu errichten. Diesem Auftrag ist die Gesellschaft in den Vorjahren bereits mit einem Bürgerbeteiligungsmodell nachgekommen.

 

Den Wunsch nach einer Bürgschaft für ein weiteres Projekt begründet die Gesellschaft wie folgt:

 

Auch 2006 möchte die GeWoBau ihr Engagement im Photovoltaik-Bereich fortsetzen.

 

Um die Stadt Marburg bei Ihrem Ziel, Hessens Solarstadt Nr. 1 zu werden, zu unterstützen, möchten wir in diesem Jahr vier weitere PV-Anlagen installieren. Hierfür sollen das Dach der Kantstr. 24a - c mit ca. 15 kWp, das Dach des hinteren Blocks der Elisabeth-Schule mit ca. 30 kWp und die Dächer des Verwaltungsgebäudes und des Wohnhauses der Kläranlage in Cappel mit ca. 34 kWp bestückt werden. Mit dem Bau dieser vier Anlagen dürfte Marburg in der "Solar-Bundesliga" wieder einige Plätze gut machen.

 

Gerade vor dem Hintergrund des immer akuter werdenden Klimawandels und immer geringer werdender Ressourcen von Öl und Gas will die GeWoBau den Einsatz erneuerbarer Energien fördern.

 

Für das diesjährige Projekt soll eine Summe in Höhe von 374.000,- EUR investiert werden. Dieses Geld muss am Kapitalmarkt aufgenommen werden. Um das Projekt nicht an den zur Zeit steigenden Zinsen scheitern zu lassen, möchten wir zur Absicherung des Darlehens um die Gewährung einer Kommunalbürgschaft über die genannte Summe bitten. Auf die Bürgschaftsprovision sollte verzichtet werden, da sich das Ergebnis für die GeWoBau sonst nicht mehr wirtschaftlich darstellen lässt.

 

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Bürgerbeteiligungsmodell der GeWoBau parallel weiterläuft. Die Größenordnung ist jedoch mittlerweile viel geringer. Die Einlagen für das Jahr 2006 sollen Anfang 2007 ebenfalls durch eine Kommunalbürgschaft - inklusive Provision - abgesichert werden.

 

 

Auf die Bürgschaftsprovision soll also – anders als beim Bürgerbeteiligungsmodell – verzichtet werden; das Projekt würde sich andernfalls für die Gesellschaft kaufmännisch nicht darstellen lassen. Es handelt sich aber um einen wichtigen Baustein für eine nachhaltige Energiepolitik (in) der Stadt Marburg, so dass der Verzicht gerechtfertigt ist.

 

Ein Risiko für die Stadt Marburg ist nicht erkennbar, eine Zahlungsunfähigkeit der GeWoBau  ist nicht zu befürchten.

 

Die Absicherung dieser Kommunalbürgschaft ist außerdem grundsätzlich gegeben durch das knapp 95%ige Eigentum der Stadt Marburg als Gesellschafterin der GeWoBau. Das reale Vermögen der Gesellschaft übersteigt die Bürgschaft um ein Vielfaches.

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

 

Anlage: Entwurf der Bürgschaftserklärung

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Finanz. Auswirkung

Auswirkungen

 

Keine

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